Anpassungsmöglichkeiten bei Dienstunfähigkeitsversicherungen

Manchmal ist es sinnvoll, dass Dienstunfähigkeitsversicherungen im Laufe der Zeit auch angepasst werden. Eine Reduzierung ist grundsätzlich jederzeit ohne Probleme möglich. Ebenso die Kündigung. Für eine Erhöhung bieten verschiedene Anbieter sogenannte Nachversicherungsgarantien. Im Rahmen dieser Garanntien kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsfragen erhöht werden, wenn bestimmte Ereignisse eingetreten sind. Beispiele sind Heirat, Kinder, Immobilienerwerb. Eine Erhöhung der Dienstunfähigkeitsrente ohne Ereignisse ist aber auch über eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Wichtigster Punkt bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Immer wieder werde ich gefragt, was denn der wichtigste Punkt bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist.
Die Antwort darauf ist immer die gleiche:

1. Die Dienstunfähigkeitsklausel
2. Die Dienstunfähigkeitsklausel
3. Die Dienstunfähigkeitsklausel

Das klingt zwar ein wenig überspitzt, trifft den Sachverhalt aber genau ins Schwarze.
In dieser Klausel definieren die Versicherungen, wann der Lehrer oder die Lehrerin die Versicherungsleistung erhält. Von Vorteil sind hier klare und eindeutige Definitionen. Gibt es Lücken in der Definition, wird die Versicherung diese Lücke garantiert nutzen, um Leistungsansprüche abzuwehren.

Mit einer klaren und eindeutigen Definition sind LehrerInnen auf der sicheren Seite.
Mit Hilfe unserer Online Beratung zeigen wir unseren Kunden auf was genau zu achten ist.

Ruhegehaltsanspruch bei Dienstunfähigkeit

Wird eine Lehrerin oder ein Lehrer dienstunfähig, besteht unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt. Anspruch auf Ruhegehalt besteht, wenn der Beamte bereits Beamter auf Lebenszeit ist und bereits 5 Dienstjahre abgeleistet hat. Die Mindestversorgung beträgt in diesem Fall ca. 1400 Euro. Beamte auf Probe oder Widerruf haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt und werden bei Dienstunfähigkeit einfach entlassen.
Für Beamte auf Lebenszeit die jünger als 40 Jahre alt sind gilt folgende Faustformel: Das Ruhegehalt beträgt ca. 50 % des Einkommens vor der Dienstunfähigkeit. Für ältere Beamte bieten wir eine genaue Berechnung der Ruhegehaltsansprüche an.