[toc heading_levels=“3,4,5″ label=“Inhaltsverzeichnis“]

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrerinnen und Lehrer sinnvoll bzw. notwendig?

Diese Frage ist im Grunde die wichtigste Frage. Zur Klärung ist es notwendig, die staatliche Versorgungssituation einer Beamtin bzw. eines Beamten im Fall einer Dienstunfähigkeit zu betrachten.
BeamtenanwärterInnen erhalten in Falle einer Dienstunfähigkeit keinerlei Ruhegehalt. Ohne private Dienstunfähigkeitsversicherung steht diese Beamtengruppe bei einer Dienstunfähigkeit von heute auf morgen ohne Einkommen da. Hier halten alle Experten eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für unerlässlich.
Beamte auf Lebenszeit können bei Dienstunfähigkeit nach 5 Jahren Dienstzeit mit einem ungefähren Ruhegehalt von 50% des vorausgegangenen Bruttoverdiensts ausgehen. Hier gilt es zu überlegen, ob die Höhe des Ruhegehalts ausreicht um den Lebenstandard einigermaßen halten zu können. Wenn das Ruhegehalt dafür nicht aussreicht, ist es sinnvoll die Differenz mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung abzudecken.

Was genau ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Über die so genannte Dienstunfähigkeitsklausel werden innerhalb der Versicherungsbedingungen die Leistungsvoraussetzungen speziell für Beamtinnen und Beamte geregelt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel wird im Versicherungsmarkt als Dienstunfähigkeitsversicherung bezeichnet. Nur einige wenige Versicherungsunternehmen bieten diese Sonderklauseln für Beamtinnen und Beamte an.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Hier finden Sie einige Musterbeispiele mit den monatlichen Beiträgen:
Referendar/in, 24 Jahre, 1000 Euro Rente bis 60 LJ. 24,65 Euro
Gymnasiallehrer/in, 28 Jahre, 1000 Euro Rente bis 62 LJ. 29,74 Euro
Realschullehrer/in, 26 Jahre, 1000 Euro Rente bis 60 LJ. 30,76 Euro
Gymnasiallehrer/in, 47 Jahre, 1000 Euro Rente bis 62 LJ. 43,85 Euro
Berufsschullehrer/in, 34 Jahre, 1000 Euro Rente bis 62 LJ. 53,63 Euro
Förderschullehrer/in, 24 Jahre, 1000 Euro Rente bis 62 LJ. 42,49 Euro
Hauptschullehrer/in, 39 Jahre, 1000 Euro Rente bis 62 LJ. 48,06 Euro

Die Beiträge liegen bei diesen Beispielen zwischen 25 und 50 Euro.

Je niedriger das Eintrittsalter, je geringer die Rentenhöhe, je kürzer die Laufzeit, desto niedriger sind die Kosten.

Welchen Vorteil hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrerinnen und Lehrer?

Die Versetzung einer Lehrerin oder eines Lehrers in den Ruhestand bzw. die Entlassung aus dem Dienst wegen Dienstunfähigkeit gilt bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung bereits als Berufsunfähigkeit. Die Versicherungsleistung wird automatisch durch die amtliche Ruhestands- bzw. Entlassungsurkunde fällig.
Bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung muss die Beamtin oder der Beamte der Versicherung die Berufsunfähigkeit über ärztliche Gutachten in einem aufwendigen Verfahren nachweisen. Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung reicht der Nachweis der Dienstunfähigkeit über die amtlichen Bescheide aus. Das aufwändige Prüfungsverfahren für die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit entfällt.

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig?

Lehramtsanwärterinnen und Lehrsamtsanwärter auf Probe oder Widerruf werden bei einer Dienstunfähigkeit einfach entlassen. Sie haben noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit wie Ihre Kolleginnen und Kollegen, die bereits Beamtinnen oder Beamte auf Lebenszeit sind. Hier ist die Versorgungslücke besonders hoch und sollte sinnvoller Weise durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert werden.
Aber auch Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit können eine erhebliche Versorgungslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit haben. Lassen Sie sich Ihre staatlichen Ansprüche bei Dienstunfähigkeit von uns berechnen.

Kann ich die Höhe der Absicherung später verändern?

Ja, bei guten Anbietern ist es möglich, die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente später zu verändern. Eine Reduzierung kann sinnvoll sein, sobald mit der Verbeamtung auf Lebenszeit für die Lehrerin und den Lehrer der Anspruch auf das staatliche Ruhegehalt besteht und die staatliche Dienstunfähigkeitsrente zusammen mit der Leistung der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung zu hoch wird. Bei einer Reduzierung verringert sich auch der Beitrag der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Kann ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen?

Ja, die Kündigung ist in der Regel jederzeit ganz oder teilweise möglich. Wird die Versicherung monatlich bezahlt ist eine monatliche Kündigung ohne Kündigungsfristen möglich.

Was passiert, wenn ich freiwillig den Schuldienst verlasse?

Der Versicherungsschutz wird bei guten Anbietern automatisch auf eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung umgestellt. Es besteht dann voller Versicherungsschutz für die neue ausgeübte Tätigkeit.

Was ist bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsklausel zu beachten?

Viele Versicherungen schwächen durch eine kunden- unfreundliche Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel die Vorteile dieser Klausel ab.
Die Dienstunfähigkeitsklausel wird von den verschiedenen Versicherungen sehr unterschiedlich formuliert. Wichtige Punkte sind dabei:

  • Ist die Klausel klar und eindeutig
  • Wird die Klausel zeitlich befristet ausgesprochen?
  • Stellt die Klausel Beamtinnen und Beamte auf Probe oder Widerruf schlechter als Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit?

Meines Erachtens ist die Qualität der Klausel einer Dienstunfähigkeitsversicherung das entscheidende Kriterium für eine gute Wahl.
Im Grunde muss eindeutig aus der Klausel hervorgehen, dass der Beamte bei der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit bzw. der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die Leistung ohne Wenn und Aber erhält.

Welche Versicherungen bieten Dienstunfähigkeitsversicherungen an?

Folgende Gesellschaften bieten zurzeit Dienstunfähigkeitsversicherungen an:
Debeka, Signal-Iduna, DBV, Ergo (vormals: Hamburg-Mannheimer), Universa, Inter, Nürnberger, WWK, Deutsche Anwalt-und Notar-Versicherung, Bayerische Versicherung, Münchner-Verein, Condor, Huk;

Welche Berufe profitieren von einer Dienstunfähigkeitsversicherung?

Lehrerinnen und Lehrer, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte, Beamtinnen und Beamte der Telekom und Post, Beamtinnen und Beamte der Polizei, Feuerwehr und des Vollzugs, Soldatinnen und Soldaten, im Grunde alle Berufe mit Beamtenstatus.

Wo kann ich mich informieren?

Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Suche nach der richtigen Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Auswirkungen einer ungünstigen Dienstunfähigkeitsklausel sind enorm. Nutzen Sie kostenlos und unverbindlich unsere Online Beratung oder fordern Sie Ihren persönlichen Preis-/Leistungsvergleich an. Sie erhalten dadurch maximale Sicherheit für die Auswahl der optimalen Dienstunfähigkeitsklausel und vermeiden kostspielige Fehlentscheidungen. Kostenlose Hotline: 0800/8388111 E-Mail: info@versicherung900.de
Die häufigen Fragen sollen als Hilfesstellung für Lehrerinnen und Lehrern für die richtige Entscheidung der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung dienen.

99 thoughts on “FAQ

  1. Hallo,

    ich habe bei der DEBEKA eine „Berufsunfähigkeits-Versicherung für Beamte mit Einschluss des Dienstunfähigkeitsrisikos“. Entspricht dies dem Einschluss der Dienstunfähigkeit? Oder kann die Versicherung bei dieser Formulierung bei Dienstunfähigkeit eine Nachuntersuchung verlangen?

  2. Hallo Carla,
    Ihre Vermutung mit den verscheidenen Tarifen ist richtig. Die Bayerische hat verschiedenste Tarife im Angebot. Da gibt es es Tarife mit Pflegezusatzversicherung, mit zusätzlichen Leistungen wie Einmalzahlungen bei Dienstunfunfähigkeit, etc. Ich denke hier gilt der Grundsatz weniger ist mehr. Empfehlenswert ist meines Erachtens der Tarif Protect Komfort ohne zusätzliche Leistungen. Bei Beitragsvergleich ist es außerdem wichtig auf identische Vertragsparameter zu achten ( Rentenhöhe, Laufzeit und Eintrittsalter). Der Tarif ist nicht teurer geworden.
    Die Debeka hat wohl eine Vergleichsübersicht im Gebrauch, aus der die Befristung der Rente hervorgeht. Sehr viele meiner Kunden berichten von dieser Aussage von Debeka-Vertretern. Dies trifft jedoch nur für den Tarif Protect Smart der Bayerischen vor. Dieser Tarif wird aber ausschließlich für Polizeibeamte und andere Vollzugsbeamte verwendet. Der Normaltarif Protect Komfort hat keine Befristung der Rente.

  3. Hallo Herr Großhauser,

    Ich beginne ab 14.09. mein Referendariat an einer Grundschule in Bayern und brauche noch eine DU-Versicherung. Über den BLLV habe ich ein Angebot der Bayerischen erhalten. Hierbei soll ich für 1023€ Rente einen Beitrag von 54,97€ zahlen (nach Sofortverrechnung der Überschussanteile). Sie haben weiter unten über 37€ bei der Bayerische gesprochen. Ist das ein anderer Tarif oder ist der Beitrag einfach teurer geworden?
    Zudem wurde mir von einem Makler der Debeka erzählt, dass die Bayerische für Beamte auf Widerruf die Rente angeblich nur 3 Jahre lang bezahlt. Ich habe dazu allerdings weder im Internet, noch bei dem vorliegenden Angebot irgendwelche Hinweise gefunden.

    Danke schon im Voraus für Ihre Antwort!

  4. Hallo lieber Lehrer,
    die einzige richtige Vorgehensweise in Ihrem Fall ist das Stellen von unverbindlichen Voranfragen bei relevanten Versicherungsgesellschaften. Dazu sende ich Ihnen einen Gesundheitsfragebogen. Den Füllen Sie einfach aus und senden diesen an mich zurück. Ich lege diesen den Versicherungen vor und die geben mir Rückmeldung zu den Annahmebedingungen. Aus meiner Erfahrung wird es sehr wahrscheinlich auf einen Ausschluss der Wirbelsäule hinauslaufen. Vielleicht finden wir eine Gesellschaft, die eine Nachprüfung nach 3 Jahren zulässt.

  5. Sehr geehrte Sarah,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bringe es für Sie auf den Punkt. Meines Erachtens ist Die Bayerische in der Tat die beste Wahl speziell für Gymnasiallehrer. Der Beitrag beträgt etwa die Hälfte des Beitrags der Debeka. Die Qualität ist bei genauem Hinsehen sogar noch besser. Sinnvoll ist eine differenzierte Betrachtung der erforderlichen Laufzeit. Von Kombinationen mit Rentenversicherungen raten Verbraucherschützer und auch ich entscheiden ab. Bei der DBV werden Sie zu 90% die sogenannte Dienstanfängerpolice angeboten bekommen. Dort ist allerdings wieder eine Rentenversicherung versteckt. Nutzen Sie am besten meine Online-Beratung. Danach wissen Sie garantiert welcher Tarif und welche Laufzeit für Sie am besten geeignet ist.

  6. Sehr geehrter Herr Großhauer,

    ich bin 24 Jahre alt, habe keine Vorerkrankungen und beginne Anfang September mein Referendariat am Gymnasium. Da ich bei der Debeka kein zusagendes Angebot bekommen habe, habe ich nun noch ein BEratungsgespräch bei der DBV. Zusätzlich habe ich soeben ein Angebot für „die Bayerische“abgeschickt, da Sie mir diese vermutlich empfehlen würden, wenn ich die vorherigen Beiträge so studiere? Bei der Debeka habe ich lediglich eine Risiko-Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten bekommen, für die ich 68,79€ plus jährlicher Beitragserhöhung von 2% zahlen soll. Sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Rentenversicherung, die monatlich 116€ kosten soll.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sarah

  7. Sehr geehrter Herr Großhauser,

    ich bin m., im Sept. 30, Lehrer für Sek I. und werde zum 07.08.2015 verbeamtet (auf Probe, verkürzt, da bereits zwei jahre Vertretung). Leider hatte ich im letzten Jahr zwei BSV und wurde auch operiert.
    In diesen Tagen bemühe ich mich um eine DU (Infosammlung).
    Können Sie mir einen kurzen Überblick geben, was ich mit meinen Daten und den beiden BSV zu erwarten habe, welche Konditionen und welcher Versicherer bei meiner „Geschichte“ am ehesten in Frage kommen?

    Vielen Dank im Voras und noch ein schönes We!

  8. Sehr geehrte Marie,
    ich schlage vor Sie rufen mich unter 0821/523186 an. Wir klären Ihre Fragen dann im Dialog. Ist einfacher und effektiver.

  9. Sehr geehrter Herr Großhauer,

    dass die (6 mon. Prognose) fehlt heißt quasi, dass es nicht für 6 Mon reicht, sondern für 3 Jahre sein muss? Aber inwiefern betrifft mich die Berufsunfähigkeit? Ich habe ja die Dienstunfähigkeitsversicherung, und wenn ich nach dem Ref. nur Angestellt bin, bleiben meine Konditionen.
    Und inwiefern unterscheiden sich die Aussagen, keine rückwirkende Leistung für 6 Monate und keine für mindestens 3 Jahre. Auch nach 6 Monaten liegt doch eine verspätete Meldung vor, da man es doch sofort melden muss. In welchem Fall sollte man 6 Monate oder 3 Jahre später melden? Sobald der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit ausstellt, kann ich das doch weitergeben.
    Oder bekommt man bei anderen Krankenkassen nach 6 Monaten Krankheit und dann Eintritt der Dienstunfähigkeit, auch eine Zahlung für die 6 Monate Krankheit rückwirkend? Und warum brauche ich eine Zahlung von rückwirkend 3 Jahren?

    Vielen Dank nochmal!!!
    Mit freundlichen Grüßen
    Marie

  10. Sehr geehrte Marie, die genannten Nachteile der Debeka sind noch aktuell. Das bedeutet konkret, dass für die Leistungserbringung bei Berufsunfähigkeit (nicht bei Dienstunfähigkeit) nachgewiesen werden muss, dass voraussichtlich mindestens 3 Jahre die Berufsunfähigkeit bestehen bleibt. Meines Erachtens ist dies nahezu unmöglich. Üblich und machbar sind 6 Monate Prognosezeitraum. Wird der Leistungsanspruch erst später angezeigt, gibt es außerdem keine rückwirkende Leistung. Die DBV hat diese Einschränkungen nicht.

  11. Sehr geehrter Herr Großhauser,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe noch eine weitere Frage. Laut einem Vergleich ist der Nachteil bei der Debeka, dass
    „der Vertrag keine 6-Monats- Prognose enthält, keine rückwirkenden Leistungen in den ersten sechs Monaten sowie keine rückwirkenden Leistungen für mindestens 3 Jahre bei verspäteter Meldung“.
    Dies ist jedoch von 2013. Nun haben sich die Vertragsbedingungen in der Zeit verändert. Die aktuellen sind im Internet von 1/2015 zu finden. Ist dies denn noch aktuell, wenn ja was bedeutet es? Und habe ich diese Einschränkungen bei der DBV nicht?

    Mit freundlichen Grüßen
    Marie

  12. Sehr geehrte Marie,
    es ist generell so, dass bei Dienstunfähigkeit ohne Berücksichtigung des Einschränkungsgrades geleistet wird. Sozusagen nach dem Motto Hopp oder Top. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit und das Vorliegen der Entlassungs- bzw. Verssetzungsurkunde ist ausschlaggebend.

  13. Sehr geehrter Herr Großhauser,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja das ist korrekt, ich habe dies bei der Debeka gelesen. Ist es denn generell so, dass ab einer Dienstunfähigkeit von 75% (bei Beamten) die volle Leistung erbracht wird? Oder gibt es Versicherer die schon bei 50% zahlen? Oder erst ab 100%?

    Vielen Dank

  14. Sehr geehrte Marie,
    generell ist es so, dass bei der Feststellung der allgemeinen Dienstunfähigkeit Prozente keine Rolle spielen. Dienstunfähig ist Dienstunfähig. Es gibt jedoch die sogenannte Teildienstunfähigkeit. Das heisst der Dienstherr spricht nicht die allgemeine Dienstunfähigkeit aus sondern eine teilweise Dienstunfähigkeit. Der Beamte arbeitet dann krankheitsbedingt zum Beispiel nur noch zu 70% und ist dann zu 30% teildienstunfähig. Gesellschaften die diese Teildienstunfähigkeit absichern ( Debeka und DBV) zahlen dann 30% der vereinbarten Rente. Die von Ihnen genannte Regelung stammt meines Erachtens von der Debeka.

  15. Sehr geehrter Herr Großhauer,

    ich es generell so, dass die DU-Versicherungen erst ab einer DU von 25% Anteilig zahlen und ab 75% volle Leistungen erbringen? Oder ist das abhängig von der Versicherung?

    Vielen Dank

  16. Sehr geehrter Herr Herrmann,
    nachdem die AachenMünchener ein Aufschlag vorgesehen hat, gehe ich davon aus, dass bei Ihnen ein Vorerkrankung vorliegt. Meine Rat: Lassen Sie die Annahmebedingungen bei Versicherungen mit DU-KLauseln über eine unverbindliche Voranfrage zunächst prüfen. Im besten Fall bekommen Sie ein Angebot ohne Zuschlag und mit DU-Klausel. In allen anderen Fällen muss die weitere Vorgehensweise individuell überlegt werden. Grundsätzlich ist ein Versicherung mit DU-Klausel gerade vor der Verbeamtung auf Lebenszeit besonders wichtig. In Ihrem Fall ist die beste Option ein Angebot mit guter Dienstunfähigkeitsklausel und möglichst ohne Zuschlag. Wir können Sie gerne bei der Voranfrage unterstützen.

  17. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin 34J. alt und seit Feb. 2015 im Verhältnis „Beamter auf Probe“ als FÖS-Lehrer.
    Ich hatte mich noch im Angestelltenverhältnis bei der AachenMünchner auf eine BU, leider mit einem Risikoaufschlag mit dem Ergebnis ca. 80€ für 1000€ Rente, eingelassen. Ich überlege ob ich diese kündigen soll, auch aufgrund der Klausel bei der Aachenmünchner mit der DU?!
    Soll ich kündigen oder/und warten bis die Beamtung auf Lebenszeit beschritten ist?
    Welche Versicherung bietet für meinen Fall die beste Optionen?

    Vielen Dank.
    S. Herrmann

  18. Hallo Frau Vlasa,
    zunächst muss man wissen, dass PKV und Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) zwei getrennte Versicherungssparten sind. Gesprächstherapien sind außerdem ein sehr schwieriges Thema für die Versicherungsgesellschaften. Meistens ist hier kein Versicherungsschutz möglich. Wir empfehlen die Versicherbarkeit über eine sogenannten unverbindliche Voranfrage zu prüfen. Ohne offiziellen Antrag wird über einen speziellen Gesundheitsfragebogen bei den Versicherungen angefragt, ob Versicherungsschutz möglich ist. Ist kein Versicherungsschutz möglich, empfehlen wir eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Hier ist die Aufnahme in der Regel garantiert.

  19. Hallo,

    ich bin Gesamtschullehrerin, Beamtin auf Probe.

    Auf der Suche nach der richtigen PKV habe ich das Problem, dass die Privaten KV keine DU übernehmen. Weder zur Aufnahme, noch später.
    Das ist ja bei den Privaten üblich, denn, auch wenn die Therapie reine Gesprächstherapie war, ohne stationäre Behandlung und Medikation, das spielt keine Rolle.
    Wie kann ich mich am besten privat versichern? Lohnt es sich eine ’normale‘ BU für Beamter oder gibt es da bessere Alternativen?

    Vielen Dank,
    Fr. Vlasa

  20. Hallo Herr Kramer,
    es ist richtig, dass Sie mit der AachenMünchener als Beamter nicht optimal gegen Dienstunfähigkeit versichert sind. Die AachenMünchener hat keine DU-Klausel. Auch wenn der Debeka Vertreter darauf besteht, dass Sie sich bei ihm versichern, sollten Sie sich unbedingt auch andere Angebote ansehen. Es gibt da aus meiner Erfahrung für Gymnasiallehrer Tarife die sind halb so teuer wie die Debeka und die Qualität der Bedingungen ist sogar noch besser. http://www.versicherung900.de/wunschtermin

  21. Hallo Herr Großhauser,

    ich bin seit einigen Jahren im Vermögensaufbau- und Sicherheitsplan der AachenMünchener Versicherung, der auch eine BU-Zusatzversicherung beinhaltet. Nun möchte ich mich ab Januar (Beginn des Referendariats am Gymnasium) bei der Debeka privat krankenversichern und der Makler der Debeka besteht darauf, dass ich zusätzlich eine DU-Versicherung (ABBV-B 01/2013) bei ihm abschließe, weil die BU der AachenMünchener wohl für Beamte nicht das richtige sei, da diese keine explizite DU-Klausel beinhaltet. Die AachenMünchener behauptet natürlich das Gegenteil, nämlich dass ich auch als Beamter genügend abgesichert bin.

    Stimmt das, was der Herr der Debeka mir da sagt oder bin ich mit der AachenMünchener gut bedient?

    Vielen Dank und beste Grüße
    Michael Kramer

  22. Die Quelle ist in der DU-Klausel der Nürnberger zu finden. Hier wird auf §44 Abs. 1 Satz 1 des BBG abgestellt. Und dieser Paragraph gilt nur für Beamte auf Lebenszeit und nicht für Beamte auf Probe oder Widerruf.

  23. Hallo,

    sie schrieben in einer Antwort hier,
    dass die Nürnberger bei baw und bap nicht leistet sowie
    dass erneut geprüft werden kann.
    Haben Sie dazu eine Quelle?

    gruss

    Dennis

  24. Sehr geehrter Herr Kießling, gerne sende ich Ihnen das gewünschte Angebot. Besser wäre jedoch unsere Online-Beratung. Sie benötigen dazu nur ein Telefon, einen internetfähigen PC oder Tablet und ca. 30 Minuten Zeit. Wir erarbeiten dann im direkten Dialog das passende Versicherungskonzept. Sie können alle Ihre Fragen an mich stellen. Am Ende der Online-Beratung erhalten Sie die Beratungsunterlagen als pdf via E-Mail. So können Sie alles in Ruhe überlegen und mit Ihren Töchtern besprechen. So gut wie alle Kunden die diese Möglichkeit ausprobiert haben sind davon begeistert. Hier ist der Link zur Terminreservierung: http://www.versicherung900.de/wunschtermin

  25. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich benötige für meine beiden Töchter eine Dienstunfähigkeitsversicherung (mit DU-Klausel … daher nicht Berufsunfähigkeitsversicherung).
    Beide sind derzeit Lehramtsstudenten an der Uni.
    Abgesichert sollten sein die derzeitige Studienzeit, sowie Referendariat mit Beamtenstatus Widerruf / Probe / Lebenszeit.
    Angestrebt ist eine reine Risikoversicherung – also keine Rentenversicherung.
    Ich bitte daher um Übermittlung eines entsprechenden Angebots (bitte mit den Versicherungsbedingungen), ausgehend von einer DU-Rente von 750 bzw. 1000 €.
    Die Daten meiner Töchter:
    ———————————————————-
    beide Nichtraucher
    Sportart Volleyball
    keine Erkrankungen
    Mit freundlichen Grüßen
    W. Kießling

  26. Meines Wissens stellt nur die Nürnberger konkret auf den §44 ab. Condor, Bayerische, DBV und Debeka sprechen nur von allgemeiner Dienstunfähigkeit ohne Bezug auf einen speziellen Paragraphen im Beamtengesetz.

  27. Danke für die Infos. Noch eine spezifische Frage: Die meisten DU-Klauseln decken eine allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne des § 44 Absatz 1, Satz 1 des Bundesbeamtengesetztes ab. Dieser besagt: „Der Beamte/Beamtin auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauern unfähig (dienstunfähig) ist.“ Satz 2 wird dabei häufig nicht mit abgedeckt – der besagt: „Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“ Sollte § 44, Absatz 1, Satz 2 in einer DU-Klausel normaler Weise mit abgedeckt sein?? Oder findet überall nur ein Verweis auf Satz 1 statt?

  28. Hallo Herr Brettschneider,
    die Nürnberger klammert m.E. bedingungsgemäß Beamte auf Widerruf und Probe bei der DU-KLausel aus. Außerdem läßt die Formulierung der DU-Klausel eine zweite Prüfungsmöglichkeit neben der Vorlage der Entlassungspapiere zu.
    Nehmen Sie die Bayerische. Für 1000 Euro bis zum 62.LJ. zahlen Sie mit 37,34 Euro (normales BMI vorausgesetzt) auch noch einen Tick weniger und die DU-Klausel ist top. Beamte auf Probe und Widerruf sind bereits mit der DU-Klausel versichert. Gerne sende ich Ihnen auf Ihren Wunsch die ausführlichen Antragsunterlagen. Einfach kurz melden.

  29. Hallo,

    ich bin 28 Jahre alt, Grundschullehrer in Hessen und im 1. Jahr als Beamter auf Probe. Ich habe ein Angebot der Nürnberger vorliegen, bei dem 1.000 Euro abgesichert sind bis zum 62. Lebensjahr. Der monatliche Beitrag würde 39€ betragen. Mir scheint das Angebot (im Vergleich zu anderen Angeboten, die mir zuvor gemacht wurden) günstig. Weiter unten habe ich aber bereits gelesen, dass sie von der Nünberger abraten. Aus welchen Gründen raten Sie davon ab? Gibt es für einen vergleichbaren Preis eine bessere Leistung?

    Beste Grüße!

  30. Hallo Peter,
    meines Erachtens bietet derzeit „Die Bayerische“ für Realschullehrer das beste Preis-/Leistungsverhältnis. Grüße Thomas Großhauser

  31. Hallo Herr Großhauser,
    auch mich plangt die Qual der Wahl!
    Ich bin 34 Jahre alt und Haupt-und Realschullehrer. Im nächsten Jahr werde ich die Verbeamtung auf Lebenszeit erreichen.
    Ich habe bei der DeBeKa bereits eine DU abgeschlossen. Allerdings ist dies ein kombinierter Vertrag, der zum Einen nur 750 Euro absichert und zusätzlich Kapital bildet. Von diesem Vertrag möchte ich mich unbedingt lösen.
    Ich habe mich bereits bei der DBV Informiert: Für eine Versicherungsleistung von 1500 Euro beträgt mein monatlicher Grundbeitrag ca. 85 Euro.
    Bleibe ich bei der DeBeKa und vereinbare einen neuen Vertrag kostet mich die DU Absicherung über 1500 Euro nur 76 Euro monatlich.
    Zu welchem Anbieter würden Sie mir raten?
    Mit besten Grüßen,
    Peter

  32. Hallo Frau Michel,
    sie können die DU dann kündigen, wenn Sie der Meinung sind Ihr Ruheghalt bei Dienstunfähigkeit von ca. 1000 Euro netto (erreicht nach 5 Dienstjahren) reicht Ihnen im Fall der Fälle zum Leben aus.
    Grundsätzlich ist ein DU-Vertrag eine Vereinbarung mit der Versicherung nach folgendem Muster: Liebe Versicherung ich benötige im Falle einer Dienstunfähigkeit eine Zahlung von z.B. 1000 Euro. Kannst Du das machen? Die Versicherung sagt: wenn du mir 50 Euro im Monat bezahlst dann machen wir das. Die 50 Euro ist also ein Gebühr für die Übernahme dieses Risikos. Hier gibt es kein Geld zurück. Sie können als Mieter beim Auszug auch nicht sagen, ich war während der ganzen Mietzeit 5 Monate im Urlaub und habe dann nicht in der Wohnung gewohnt und will deshalb das Geld zurück.

  33. Hallo Herr Großhauer,
    ich bin 27 Jahre alt, Grund- und Werkrealschullehrerin und seit einigen Monaten auf Lebenszeit verbeamtet. Die DU habe ich vor einem Jahr bei der DBV abgeschlossen. Ich zahle monatlich ca. 50 €. Jetzt bin ich sogar schon am überlegen, ob ich die DU nicht ganz kündigen soll. Wozu würden sie mir raten? Ich bin nun mal sehr skeptisch. Bekomme ich eigentlich auch was von dem Geld, wenn ich ganz normal in Pension gehe oder habe ich dann jahrelang umsonst eingezahlt? Das habe ich noch nicht so ganz verstanden.

  34. Hallo,
    die DBV ist für Lehrer zunächst mal eine empfehlenswerte Gesellschaft, da hier die Dienstunfähigkeitsklausel klar und eindeutig ist.
    zu1. Eine lange Versicherungsdauer sorgt auch für einen langen Versicherungsschutz und ist deshalb grundsätzlich besser. Aber für die lange Versicherungsdauer ist auch ein höherer Beitrag zu bezahlen. Die letzten 3 Jahre bewirken eine ca. 30% höheren Versicherungsbeitrag. Meines Erachtens ist eine Laufzeit bis zum 62. LJ auch ausreichend. Der Beitrag ist hier günstiger und die wichtigen Zeiten (Aufbauzeiten) sind hier versichert.
    zu2. Ich bin von der Teildienstunfähigkeitsoption nicht überzeugt. Ich denke es ist schlau nur Risiken abzusichern, die selbst nicht mehr zu meistern sind. Eine Teildienstunfähigkeit von z.B. 30 % ist mit einer Einkommensminderung von 30% verbunden. Eine mehr als 50%ige Teildienstunfähigkeit ist nicht möglich. Bitte selbst entscheiden, ob einem der 20% Zuschlag auf den Beitrag für die Absicherung dieser auch sehr seltenen DU-Variante sinnvoll erscheint und die Teildienstunfähigkeit ein existentielles Risiko darstellt. Eine Teilzeitstelle im Rahmen der Kindererziehung hat übrigens genau die gleichen finanziellen Auswirkungen.
    zu3. Für 1000 Euro bis zum 62.LJ bei einer guten Gesellschaft müssen Sie nach meiner Datenbank nicht mehr als 50 Euro ausgeben. 140 Euro halte ich ebenfalls für zu hoch.

  35. Hallo,

    ich habe auch ein Angebot von der DBV:
    *Laufzeit bis 65
    *Summe 1000€
    *inkl. Teildienstunfähigkeit
    *bin aktuell im zweiten Jahr verbeamtet auf Probe (die ersten drei Jahre sind auf Probe, anschließend folgt die Verbeamtung auf Lebzeit)
    *Schultyp: Sonderschule

    Meine Fragen:
    1. Macht es überhaupt Sinn, die DU bis zum 65. Lebensjahr abzuschließen? Versorgungslücke wird ja mit den Jahren immer geringer…
    2. Was halten Sie von der Teildienstunfähigkeit?
    3. Welcher monatliche Beitrag ist realistisch, für weiblich, 29 Jahre, keinerlei gesundheitliche EInschränkungen, Nichtraucher, guter BMI?

    Mir scheinen die Kosten sehr erhöht (140€ abzgl. Überschussanteile 85€ monatlich). Oder es fehlt einfach ein Vergleich…

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

  36. Für Gymnasiallehrer ist meines Erachtens das Angebot der Bayerischen Versicherung zu empfehlen. Sehr gute Dienstunfähigkeitsklausel bei sehr niedrigem Beitrag. Außerdem bietet die Bayerische über ein spezielles Zweivertragsmodell maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Lehrer die noch nicht verbeamtet auf Lebenszeit sind.

  37. Hallo Herr Großhauser,
    aus der Beantwortung der unten stehenden Fragen kann ich leider keinen Favoriten der DU’s erkennen. Daher möchte ich Sie fragen, zu welchem Versicherer Sie raten mit Bezug auf folgende Eckdaten:
    *Laufzeit bis 60
    *Summe 1500Euro
    *bin aktuell im zweiten Jahr verbeamtet auf Probe (die ersten drei Jahre sind auf Probe, anschließend folgt die Verbeamtung auf Lebzeit)
    *Schultyp: Gymnasium

    Vielen Dank für Ihren Tipp.
    Mit feundlichen Grüßen

  38. Hallo,
    ich rate Ihnen zu keinem der vorliegenden Angebote. Die Dienstanfängerpolice der DBV ist mit einer unrentablen und unflexiblen Rentenversicherung verknüpft. Bei der Debeka sind Sie bei einem möglichen Wechsel ins Angestelltenverhältnis über zweitklassige Bedingungen für angestellte Lehrer sehr schlecht versichert (3 Jahres Prognose). Je nach dem an welchem Schultyp Sie unterrichten gibt es bessere Tarife bei der DBV oder auch der Bayerischen.

  39. Hallo,
    habe 2 Angebote für die DU vorliegen.
    1. von der DBV mit Dienstanfängerpolice 1500 €, nach 5 Jahren 525€ und verknüpfter Rentenversicherung.
    2. von der Debeka, zwei separate Verträge insg. 1000€ durchgängig, die ich für mich flexibel gestalten kann, außerdem eine Riesterrente, die steuerlich absetzbar ist da nicht privat.
    Zu was raten Sie? Ist es ratsam die Flexibilität der Debeka zu nutzen oder den mit der Rente gekoppelten Vertrag der DBV? Wie ist es in den beiden Fällen Debeka und DBV mit der DU-Klausel? Bin Beamtin auf Widerruf und plane aber weiterhin verbeamtet zu werden. Was ist, wenn ich bei der Debeka bzw. DBV in die BU wechseln muss?

  40. danke für Ihre Anfrage.

    Von der Nürnberger rate ich dringend ab. Die Beamtenklausel ist m.E. nicht eindeutig und läßt eine zweite Prüfung durch die Versicherung zu. Die Signal ist da schon eher die richtige Richtung.

    Um Ihnen den passenden Tipp zu geben, muss ich noch wissen, ob Sie schon verbeamtet auf Lebenszeit sind und an welchem Schultyp Sie unterrichten.

  41. Hallo,
    bin gerade auf der Suche nach einer vernünftigen DU-Versicherung und mittlerweile gut eingearbeitet… In der engeren Auswahl stehen „Signal Iduna Premium/Collect“ und „Nürnberger Beamten SBU Comfort-Schutz (BSBU2700C). Erstere wirkt solider von den Formulierungen/Bedingungen her, zweitere kostet allerdings nur die Hälfte!? Tipp?

  42. Hallo,

    danke für Ihren Eintrag auf meiner Internetseite.

    Ich denke es geht um die Dienstanfängerpolice der DBV. Ich halte wenig davon eine DU-Versicherung mit einer Rentenversicherung zu kombinieren. Schon gar nicht im Referendariat. Hier gilt es meist mit den Ausgaben sorgfältig umzugehen.

    Ich favorisiere hier ein cleveres System aus zwei aufeinander abgestimmten Einzelverträgen ohne Rentenversicherung.

    Thomas Großhauser

  43. Hallo,

    ich stehe als Referendar (Vorbereitungsdienst für den höheren landwirtschaftlichen Dienst) gerade vor der Wahl, entweder eine DU-Versicherung plus Rentenversicherung bei der DBV/AXA abzuschließen oder eben eine reine DU, da wohl auch bei der DBV/AXA. Was raten Sie? Wenn eine reine DU – ist da die DBX/Axa empfehlenswert?

    Vielen Dank + Grüße

  44. Leider wird der von Ihnen genannten Top Tarif der Debeka nicht für Beamte angeboten. Hier hält die Debeka einen speziellen Beamtentarif bereit. Dieser Beamtentarif hat zwar eine gute Dienstunfähigkeitsklausel, die zugrundegelegte Berufsunfähgkeitsversicherung ist aber definitiv zweite Wahl. Einen Prognosezeitraum von 3 Jahren stufen ich und andere Fachleute als suboptimal ein. Die Bewertung hervorragend ist hier definitiv nicht zu vergeben.
    Sollte eine Beamter irgendwann freiwillig seinen Beamtenstatus aufgeben, hat dieser auch eine suboptimale Absicherung. Das ist das Problem bei der Debeka.

  45. Das Problem bei der Debeka liegt wohl eher darin, dass Sie als Makler kaum etwas verdienen, wenn ein Kunde genau diesen Vertrag wünscht. Die Berufsunfähigkeit im TOP Tarif ist hervorragend, wie auch in Finanztest und anderen Tests bewiesen. Ich habe mich lange mit den DU Tarifen am Markt beschäftigt, für Beamte kommt kaum ein anderer Versicherer als die Debeka oder die DBV (jetzt leider Axa), beides ursprünglich reine Beamtenversicherer in Frage.

  46. Hallo,

    mit Ausnahme der Ergo gibt es keine Gesellschaft mehr, welche die so genannte echte Dienstunfähigkeitsklausel anbietet. Hier ist die Versicherungsleistung aber bis zum 46. Lebensjahr im Falle einer Dienstunfähigkeit begrenzt und deshalb kommt die Ergo unseres Erachtens nicht für Lehrerinnen und Lehrer in Frage.
    Die Debeka hat durchaus eine gute beamtenfreundliche Dienstunfähigkeitsklausel. Doch es gibt ein anderes Problem bei der Debeka: Die zu Grunde liegende Berufsunfähigkeitsversicherung ist allerbestens nur 2. Wahl. Die Bedingungen entsprechen hier nicht dem neuesten Stand. Das bedeutet konkret: Scheidet eine Lehrerin oder ein Lehrer freiwillig aus seinem Beamtenstatus aus ( Kindererziehung, Wechsel an eine Privatschule, Berufswechsel,.. ) hat sie oder er nur einen zweitklassigen Versicherungsschutz.

  47. habe ich das richtig verstanden dass die debeka eine echte du enthält? habe gerade dort abgeschlossen und nun wird von allen seiten von der debeka abgeraten und zur bbv tendiert. noch kann ich zurücktreten und wäre für eine schnelle antwort dankbar.

  48. Die Klausel der Nürnberger ist keine “ echte DU-Klausel „. Im übrigen sind hier nur Beamte des allgemeinen Verwaltungsdienstes versichert. Lehrerinnen und Lehrer gehören meines Erachtens nicht zum Verwaltungsdienst. Deshalb empfehlen wir den Tarif der Nürnberger nicht für Lehrerinnen und Lehrer.
    Es gibt mit dem Tarif der Ergo nur noch eine echte DU-Klausel auf dem Markt. Großer Nachteil ist hier, dass die DU Klausel nur für Beamte gilt, die nicht älter als 46 Jahre sind. Danach wird auf Berufsunfähigkeit geprüft.
    Die besten Alternativen für Lehrerinnen und Lehrer dazu sind unseres Erachtens die Tarife der DBV ( Deutsche Beamten Versicherung) und der BBV (Bayerische Beamten Versicherung). Es handelt sich hier zwar nicht um echte DU-Klauseln, kommen der echten Klausel aber am nächsten. Die Gesellschaften behalten sich vor, den medizinischen Bericht des Amtsarztes einzusehen. Das sollte unseres Erachtens kein großes Problem für den Versicherten sein.

  49. Hallo,
    ich wollte gern wissen, ob die Nürnberger DU eine „echte DU-Klausel“ hat oder nicht. Falls nicht, welche Versicherungen habe eine „Echte DU-Klausel“?

    Vielen Dank im Voraus,

    Antje

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

sieben − 1 =