Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Referendare besonders wichtig. Bei einer Dienstunfähigkeit vor der Verbeamtung auf Lebenszeit werden Referendare aus dem Beamtenstatus ohne Anspruch auf Ruhegehalt entlassen. Erst ab der Verbeamtung auf Lebenszeit und 5 Dienstjahren entsteht ein Anspruch auf eine Mindestversorgung. Referandere stehen bei Dienstunfähigkeit ohne Einkommen da. Deshalb ist hier die Absicherung dieser Versorgungslücke besonders sinnvoll.
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