Dienstunfähigkeit ist der drittgrößte Grund für die Pensionierung von Beamten

Die echte DU-Klausel

leistet bereits, wenn ich eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit allein aus medizinischen Grünenden nachweisen kann. Wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel kann der Versicherer den Leistungsauslöser nicht anzweifeln. Der Weg einen Lehrerin bzw. Lehrers zur Leistung ist somit deutlich einfacher als über einen vollständigen BU-Leistungsantrag. Denn in diesem Fall hat der Versicherer das letzte Wort- auch wenn es sich natürlich an die gesetzliche Definition halten muss, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Eine echte DU-Klausel ist daher die erste Wahl bei eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrerinnen und Lehrer.

Immer mehr Pensionäre wegen Dienstunfähigkeit

Laut der Berliner Zeitung werden viele Berliner Beamte vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Dabei machen den größten Anteil der frühpensionierten Beamten die Lehrerinnen und Lehrer aus. Berlins Beamte leiden unter Stress. In den vergangenen 10 Jahren sind mehr als 6300 Berliner Beamte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden, obwohl die Altersgrenze für die Pensionierung noch nicht erreicht war. Häufig war der Grund eine Dienstunfähigkeit der Lehrerinnen und Lehrer , in der Regel wegen einer Krankheit.

In 2017 sind 483 der knapp 57.000  Berliner Landesbeamten wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand gegangen. Die meisten vorzeitig pensionierten Beamten waren Lehrerinnen und Lehrer. Nur wenige einzelne Beamte finden nach einer Dienstunfähigkeit den Weg zurück ins Büro oder Klassenzimmer.

LehrerInnen leiden besonders oft an Burnout

Laut aktuellen Zahlen der Landesschulbehörde Niedersachsen leiden LehrerInnen besonders oft an Burnout-Syndromen und ähnlichen mentalen Problemen.  So sind etwa psychosomatische Beschwerden der Hauptgrund, wenn LehrerInnen länger als 6 Wochen in der Schule ausfallen. Jeder dritte der rund 4600 langzeiterkrankten Lehrer hat nach Angaben der Schulbehörde psychische Beschwerden. Sind LehrerInnen längerfristig dienstunfähig, spricht der Dienstherr die formelle Dienstunfähigkeit aus.

Gemäß einer Potsdamer Lehrerstudie, für die 16000 Lehrkräfte befragt wurden, beträgt die Burnout-Rate bei LehrerInnen 29 Prozent – zusammen mit den Erziehern die höchste Rate aller Berufe. Es liegt der Schluss nahe, dass die Wahrscheinlichkeit für spätere psychische Erkrankungen erhöht ist, wenn Berufsanfänger unrealistische Erwartungen an Ihren Einfluss auf Schüler und überhöhte Leistungsanforderungen an sich selbst haben.

 

Signal Iduna bietet einen Fragezeitraum von 3 Jahren

In der Regel fragen Versicherungen bei den Gesundheitsfragen von Dienstunfähigkeitsversicherungen mindestens 5 Jahre zurück. Aktuell bietet die Signal Iduna für ausgesuchte Beamtengruppen (darunter gehören auch Lehrerinnen und Lehrer)  einen speziellen Tarif  für unter 40 jährige in dem nur 3 Jahre zurückgefragt wird. D.h. Erkrankungen die länger als 3 Jahre zurückliegen sind hier ohne Relevanz. Das ist derzeit der kürzerste Fragezeitraum im gesamten Markt für die Absicherung bei Dienstunfähigkeit.

Bayerns Beamte bekommen mehr Geld

Gute Nachrichten für Bayerns Beamte: Die Staatsbediensteten im Freistatt erhalten mehr Geld. Dies hat der bayerische Landtag am 21.06.17 beschlossen. In Anlehnung an die jüngste Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst werden die Bezüge in diesem Jahr um 2.0 Prozent und 2018 nochmal um 2,35 Prozent angehoben. Zudem erhalten die Beamten am 01. August eine einmalige Sonderzahlung, den Bayern-Bonus, von 500 Euro.

Kirchenbeamte

Lehrer/innen an kirchenlichen Schulen werden formell nicht als Beamte im öffentlichen Dienst sondern als Kirchenbeamte eingestuft.  Hier ist es wichtig einen Anbieter zu wählen der diesen Sachverhalt auch explizit in den Versicherungsbedingungen benennt. So wie die DBV Versicherung. Hier findet sich folgende Aussage: “ Die Regelungen zur Dienstunfähigkeit gelten für Kirchenbeamte und Richter entsprechend.“

Elternzeit und Dienstunfähigkeit

Viele Lehrer/innen fragen sich, ob es sinnvoll ist auch in der Elternzeit mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert zu sein. Antwort: Ja, es ist sinnvoll. Während der Elternzeit kann vom Dienstherrn die Dienstunfähigkeit ausgesprochen werden. Die Dienstunfähigkeitsklausel greift in vollem Umfang. Die Elternzeit entspricht rechtlich einer Beurlaubung.

Was brauchen Referendare?

Referendare verdienen zu Beginn der Lehrerkarriere noch nicht wirklich viel Geld. Das Einkommen liegt je nach Steuerklasse zwischen 1000 und 1300 Euro. Versicherungsangebote mit einem Monatsbeitrag von 80 Euro oder mehr sind hier nicht die richtige Lösung. Gefragt sind günstige Lösungen mit einem möglichst geringen Beitrag. Es gibt gute Angebote bereits ab 30 Euro.  Auf extrem lange Laufzeiten und Kombiverträge mit Sparverträgen sollte verzichtet werden. Sparen kann man nach dem Referendariat noch genügend.

Beamter auf Probe. Beamter auf Widerruf.

Sind Sie Beamter auf Probe oder Widerruf? Als Beamter auf Widerruf habe Sie bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen un in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. Da in der Regel bei Beamten auf Widerruf die vorgegebene fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, werden keinerlei Versorgungsleistungen gezahlt.
Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Der Anspruch ist allerdings gering. Ansonsten gilt dasselbe wie für den Beamten auf Widerruf. Das heißt Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb halten wir eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit für Beamte auf Widerruf und Probe für besonders wichtig.

Angestelltenzeiten und Wartezeit

Zeiten als Angestellte/r sind bei Lehrer/innen nach § 10 BeamtVG zu betrachten. Danach sollen Zeiten einer Beschäftigung als Angestellter, die der Verbeamtung dienlich sind und im Zusammenhang mit der Verbeamtung stehen, als Ruhegehaltfähig anerkannt werden.

Zeiten als angestellten Lehrer stehen somit in direktem Zusammenhang zur späteren Verbeamtung als Lehrer und werden als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet. Zum Thema gibt es mehrere Verwaltungsgerichtsurteile – bis zum Bundesverwaltungsgericht, in denen diese Praxis bestätigt wird.

Kostenloser Ratgeber

Viele Lehrer/innen fragen sich „Brauche ich überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Was kostet das? Worauf muss ich achten? Einen schnellen Überblick schaft hier unser kostenloser Experten-Ratgeber. Einfach auf dieser Seite anfordern und in wenigen Sekunden landet der Ratgeber auf Ihrem Rechner. Hier finden Sie unter anderem einen ganz einfachen Test, ob Sie überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen. Mit Hilfe einer Beitragsübersicht können Sie die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung gut einschätzen. Und Sie finden viele weitere wertvolle Tipps zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer/innen.

Gesetzliche Regelungen der Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeit von Lehrer/innen ist im Gesetz genau geregelt. Basis sind die Beamtengesetze der Länder. Grundlage sind auch §44 Bundesbeamtengesetz und §26 Beamtenstatusgesetz.

Der genaue Text zur Dienstunfähigkeit lautet:
„Die Beamtin oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den
Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des
körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur
Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist.

„Als Dienstunfähig kann auch angesehen werden, wenn sie oder er
innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst
getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer 6
Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“

Die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit trifft alleine der Dienstherr auf Basis eines ärztlichen Gutachtens durch den Amtsarzt. Die Höhe der prozentualen Beinträchtigung spielt keine Rolle. Maßgeblich ist die krankheitsbedingte, dauerhafte Unerfüllbarkeit der Dienstpflichten von Lehrer/innen.

Empfehlung für Lehrer/innen auf Widerruf oder Probe

Beamte auf Widerruf oder Probe haben in der Regel keinen Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Hier macht unser spezielles Konzept aus zwei aufeinander abgestimmten Einzelverträgen Sinn. Auf diese Weise ist vor der Verbeamtung auf Lebenszeit eine höhere Rente bei Dienstunfähigkeit versichert, nach der Verbeamtung auf Lebenszeit reduziert sich die Rente bedarfsgerecht. Vorteile dieses Konzepts: Der/die Lehrer/in ist zu jeder Phase maßgeschneidert und günstig versichert. Mehr in unserer Online-Beratung.

Warum ist meine Beratung kostenlos?

Viele Lehrerinnen und Lehrer sind zunächst erstaunt, dass meine Beratung kostenlos ist. Den Hintergrund möchte ich Ihnen hier darstellen:

Natürlich möchte ich mit meiner Beratung Geld verdienen.
Mein Ziel ist es deshalb Sie so gut als unabhängiger Experte zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung zu beraten, dass Sie das sichere Gefühl haben, einen erfahrenen Experten an Ihrer Seite zu haben. Gemeinsam entwickeln wir die für Sie maßgeschneiderte und beste Versicherungslösung. Auf Ihren Wunsch sende ich Ihnen die Antragsunterlagen. Sie können den Antrag ergänzen und zurücksenden. Nimmt die Versicherung Ihren Antrag an, haben Sie den passenden Versicherungsschutz und ich erhalte meine Bezahlung direkt von der jeweiligen Versicherung in Form einer Provision. Sie erhalten zu keiner Zeit eine Rechnung über meine Beratungsleistung. Mein Service ist für Sie daher immer kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Neue Tarife: Dienstunfähigkeitsversicherungen für Lehrer bei der Bayerischen

Die Bayerische Versicherung überarbeitet derzeit Ihre Dienstunfähigkeitsversicherungen für Lehrer. Voraussichtlich werden die Beiträge für viele Schultypen günstiger. Zusätzlich soll es einen Bonus für gesundheitsbewußte Lehrerinnen und Lehrer geben. Nichtraucherstatus und ein guter BMI führen zu einem noch günstigeren Beitrag. Darüberhinaus kann für wenig Geld eine lebenslange Rente im Pflegefall ergänzend vereinbart werden. Die Bayerische Versicherung wird so unseres Erachtens noch ein Stück interessanter für alle Lehrerinnen und Lehrer, die sich für den Fall einer Dienstunfähigkeit gut absichern wollen. Die wichtigste Voraussetzung – eine klare und eindeutige Dienstunfähigkeitsklausel – hat die Bayerische bereits.

Neuer Tarif der Condor

Die Condor Versicherung hat eine neue selbständige DU-Versicherung auf den Markt gebracht.

Die DU Klausel greift jedoch nur für Beamte auf Lebenszeit:

Berufsunfähigkeit von Beamten
(5) Berufsunfähigkeit kann von Beamten auf Lebenszeit auch durch Vorlage der Verfügung über die Entlassung oder
dauernde Versetzung in den Ruhestand belegt werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass diese
Verfügung nach ärztlicher Beurteilung und ausschließlich wegen eines körperlichen Gebrechens oder einer
Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte erfolgte (Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens). In diesem Fall
werden wir keine weiteren Untersuchungen gemäß § 4 Absatz 4 durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. Die
Leistungen werden dann ab dem Entlassungs- bzw. Versetzungstermin erbracht. Absatz 1 (f) findet Anwendung.

Vorsicht Falle: Versicherungsschutz erst mit Verbeamtung auf Lebenszeit

In den Dienstunfähigkeitsklauseln von Versicherungen können sich Fallen befinden, die nur ganz schwer zu erkennen sind. Schließt eine Lehrerin oder ein Lehrer im Status Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei bestimmten Gesellschaften ab, greift die Klausel erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Keine gute Lösung. Denn gerade in der Zeit vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ist wegen der noch nicht vorhandenen Beamtenversorgung die private Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

Elternzeit und Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Viele Lehrer/innen sind unsicher, ob bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit während der Elternzeit auch ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht. Hier die Antwort: Auch während der Elternzeit entsteht m.E. ein Anspruch, wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit und die vorgeschriebene Wartezeit von 5 Jahren ( gerechnet mit Beginn des Referendariats) gegeben sind.

Sogar während einer Beurlaubung entseht nach meinen Recherchen bei Dienstunfähigkeit ein Anspruch auf Ruhegehalt.

Finanztest und Dienstunfähigkeitsversicherungen

Die Zeitschrift Finanztest testet regelmäßig Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dabei werden auch Aussagen zur Dienstunfähigkeitsversicherungen gemacht. Die Urteile darüber sind meines Erachtens nur sehr bedingt aussagekräftig. Grund: Finanztest prüft nur ob eine Dienstunfähigkeitsklausel in den Versicherungsbedingungen grundsätzlich vorhanden ist. Es wird nicht untersucht, ob die Klauseln klar und eindeutig formuliert sind. Das ist jedoch der entscheidende Punkt für die Qualität einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Dienstunfähigkeitsversicherung ohne Verbeamtung

Es ist möglich, dass angehende LehrerInnen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit vorübergehend im Angestelltenverhältnis arbeiten. Wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz über eine Dienstunfähigkeitsversicherung aus? Die Dienstunfähigkeitsklausel greift in dieser Zeit nicht, denn es liegt kein Beamtenstatus vor. Versicherungsschutz besteht aber über die grundsätzlich immer innerhalb einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Sobald die Ernennung zum Beamten erfolgt, tritt die Dienstunfähigkeitsklausel wieder automatisch in Kraft.

Maßgeschneiderte Absicherung für Beamte auf Widerruf oder Probe

Bis zur Verbeamtung auf Probe bestehen bei LehrerInnen in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wird die Lehrerin oder der Lehrer aus dem Dienst ohne Anspruch auf Ruhegehalt entlassen.

Deshalb macht hier ein Versicherungskonzept Sinn, welches zu Beginn einen hohen Versicherungsschutz bietet. Mit Verbeamtung auf Lebenszeit und dem Erwerb des Mindestanspruchs von 1400 Euro bei Dienstunfähigkeit wird die Rentenhöhe der privaten Dienstunfähigkeitversicherung  automatisch reduziert.

Anbieter solcher spezieller Versicherungskonzepte sind die BBV ( Bayerische Beamten Versicherung) und die DBV ( Deutsche Beamten Versicherung).

Wir halten dieses Konzepte für wirklich empfehlenswert. Dadurch bezahlt die Lehrerin bzw. der Lehrer immer nur für die Absicherungshöhe, die er gerade braucht.

Neue Dienstunfähigkeitsversicherung der HUK

Die HUK hat aktuell eine neue Dienstunfähigkeitsversicherung auf den Markt gebracht. Wir haben dieses Angebot und die Bedingungen genauer untersucht. Als einziger Anbieter versichert die HUK nun LehrerInnen bis zum 67.Lebensjahr. Der Abschluss ist allerdings nur bei einem Eintrittsalter unter 46 Jahren möglich. Nach Prüfung der Dienstunfähigkeitsklausel gehört dieses Angebot unseres Erachtens allerdings nicht zu den empfehlenswerten Tarifen.

Begründung: In der Klausel wird nicht wie bei anderen guten Tarifen eine verbindliche Aussage zur Dauer der Leistung bei Dienstunfähigkeit gemacht. Auf diese Weise kann die Versicherung über eine spätere Nachprüfung des Gesundheitszustands durch von der Versicherung zu beauftragende Ärzte die weitere Leistung in Frage stellen und die Rentenzahlung einstellen. Nachprüfungen können bereits nach 1-2 Jahren vorgenommen werden.

Beamte auf Probe und Widerruf erhalten bei der HUK die Leistung bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich nur 6 Jahre.