Die echte DU-Klausel leistet bereits, wenn ich eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit allein aus medizinischen Grünenden nachweisen kann. Wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel kann der Versicherer den Leistungsauslöser nicht anzweifeln. Der Weg einen Lehrerin bzw. Lehrers zur Leistung ist somit deutlich einfacher als über einen vollständigen BU-Leistungsantrag. Denn in diesem Fall hat der Versicherer das … Dienstunfähigkeit ist der drittgrößte Grund für die Pensionierung von Beamten weiterlesen
Verkürzte Gesundheitsfragen bei der Signal Iduna
Die Signal Iduna begrenzt auch bei LehrerInnen den Fragezeitraum bei Anträgen auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung auf 3 Jahre. Üblich sind 5 Jahre.
Warum viele Berliner Lehrer nicht bis zur Rente durchhalten
Lesen Sie hier den Artikel vom 07.Oktober 2018 aus der Süddeutschen Zeitung
Immer mehr Pensionäre wegen Dienstunfähigkeit
Laut der Berliner Zeitung werden viele Berliner Beamte vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Dabei machen den größten Anteil der frühpensionierten Beamten die Lehrerinnen und Lehrer aus. Berlins Beamte leiden unter Stress. In den vergangenen 10 Jahren sind mehr als 6300 Berliner Beamte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden, obwohl die Altersgrenze für die … Immer mehr Pensionäre wegen Dienstunfähigkeit weiterlesen
LehrerInnen leiden besonders oft an Burnout
Laut aktuellen Zahlen der Landesschulbehörde Niedersachsen leiden LehrerInnen besonders oft an Burnout-Syndromen und ähnlichen mentalen Problemen. So sind etwa psychosomatische Beschwerden der Hauptgrund, wenn LehrerInnen länger als 6 Wochen in der Schule ausfallen. Jeder dritte der rund 4600 langzeiterkrankten Lehrer hat nach Angaben der Schulbehörde psychische Beschwerden. Sind LehrerInnen längerfristig dienstunfähig, spricht der Dienstherr die … LehrerInnen leiden besonders oft an Burnout weiterlesen
Signal Iduna bietet einen Fragezeitraum von 3 Jahren
In der Regel fragen Versicherungen bei den Gesundheitsfragen von Dienstunfähigkeitsversicherungen mindestens 5 Jahre zurück. Aktuell bietet die Signal Iduna für ausgesuchte Beamtengruppen (darunter gehören auch Lehrerinnen und Lehrer) einen speziellen Tarif für unter 40 jährige in dem nur 3 Jahre zurückgefragt wird. D.h. Erkrankungen die länger als 3 Jahre zurückliegen sind hier ohne Relevanz. Das … Signal Iduna bietet einen Fragezeitraum von 3 Jahren weiterlesen
Bayerns Beamte bekommen mehr Geld
Gute Nachrichten für Bayerns Beamte: Die Staatsbediensteten im Freistatt erhalten mehr Geld. Dies hat der bayerische Landtag am 21.06.17 beschlossen. In Anlehnung an die jüngste Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst werden die Bezüge in diesem Jahr um 2.0 Prozent und 2018 nochmal um 2,35 Prozent angehoben. Zudem erhalten die Beamten am 01. August eine einmalige Sonderzahlung, … Bayerns Beamte bekommen mehr Geld weiterlesen
Kirchenbeamte
Lehrer/innen an kirchenlichen Schulen werden formell nicht als Beamte im öffentlichen Dienst sondern als Kirchenbeamte eingestuft. Hier ist es wichtig einen Anbieter zu wählen der diesen Sachverhalt auch explizit in den Versicherungsbedingungen benennt. So wie die DBV Versicherung. Hier findet sich folgende Aussage: " Die Regelungen zur Dienstunfähigkeit gelten für Kirchenbeamte und Richter entsprechend."
Zahlen des statistischen Bundesamt zur Dienstunfähigkeit bei Lehrer/innen
Laut einer Mitteilung des statistischen Bundesamts (Destatis) vom Dezember 2016 ist im Jahr 2015 jede/r achte Lehrerin bzw. Lehrer aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.
Elternzeit und Dienstunfähigkeit
Viele Lehrer/innen fragen sich, ob es sinnvoll ist auch in der Elternzeit mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert zu sein. Antwort: Ja, es ist sinnvoll. Während der Elternzeit kann vom Dienstherrn die Dienstunfähigkeit ausgesprochen werden. Die Dienstunfähigkeitsklausel greift in vollem Umfang. Die Elternzeit entspricht rechtlich einer Beurlaubung.
Elternzeit und Wartezeit
Für den Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit sind zwei wichtige Voraussetzungen erforderlich: Die Verbeamtung auf Lebenszeit und eine Wartezeit von 5 Jahren seit Beginn des Referendariats. Elternzeiten werden für die Wartezeit dabei angerechnet.
Was brauchen Referendare?
Referendare verdienen zu Beginn der Lehrerkarriere noch nicht wirklich viel Geld. Das Einkommen liegt je nach Steuerklasse zwischen 1000 und 1300 Euro. Versicherungsangebote mit einem Monatsbeitrag von 80 Euro oder mehr sind hier nicht die richtige Lösung. Gefragt sind günstige Lösungen mit einem möglichst geringen Beitrag. Es gibt gute Angebote bereits ab 30 Euro. Auf … Was brauchen Referendare? weiterlesen
Beamter auf Probe. Beamter auf Widerruf.
Sind Sie Beamter auf Probe oder Widerruf? Als Beamter auf Widerruf habe Sie bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen un in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. Da in der Regel bei Beamten auf Widerruf die vorgegebene fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, werden keinerlei Versorgungsleistungen … Beamter auf Probe. Beamter auf Widerruf. weiterlesen
Angestelltenzeiten und Wartezeit
Zeiten als Angestellte/r sind bei Lehrer/innen nach § 10 BeamtVG zu betrachten. Danach sollen Zeiten einer Beschäftigung als Angestellter, die der Verbeamtung dienlich sind und im Zusammenhang mit der Verbeamtung stehen, als Ruhegehaltfähig anerkannt werden. Zeiten als angestellten Lehrer stehen somit in direktem Zusammenhang zur späteren Verbeamtung als Lehrer und werden als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet. … Angestelltenzeiten und Wartezeit weiterlesen
Kostenloser Ratgeber
Viele Lehrer/innen fragen sich "Brauche ich überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung? Was kostet das? Worauf muss ich achten? Einen schnellen Überblick schaft hier unser kostenloser Experten-Ratgeber. Einfach auf dieser Seite anfordern und in wenigen Sekunden landet der Ratgeber auf Ihrem Rechner. Hier finden Sie unter anderem einen ganz einfachen Test, ob Sie überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung benötigen. Mit … Kostenloser Ratgeber weiterlesen
Gesetzliche Regelungen der Dienstunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeit von Lehrer/innen ist im Gesetz genau geregelt. Basis sind die Beamtengesetze der Länder. Grundlage sind auch §44 Bundesbeamtengesetz und §26 Beamtenstatusgesetz. Der genaue Text zur Dienstunfähigkeit lautet: „Die Beamtin oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur … Gesetzliche Regelungen der Dienstunfähigkeit weiterlesen
Empfehlung für Lehrer/innen auf Widerruf oder Probe
Beamte auf Widerruf oder Probe haben in der Regel keinen Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Hier macht unser spezielles Konzept aus zwei aufeinander abgestimmten Einzelverträgen Sinn. Auf diese Weise ist vor der Verbeamtung auf Lebenszeit eine höhere Rente bei Dienstunfähigkeit versichert, nach der Verbeamtung auf Lebenszeit reduziert sich die Rente bedarfsgerecht. Vorteile dieses Konzepts: Der/die … Empfehlung für Lehrer/innen auf Widerruf oder Probe weiterlesen
Warum ist meine Beratung kostenlos?
Viele Lehrerinnen und Lehrer sind zunächst erstaunt, dass meine Beratung kostenlos ist. Den Hintergrund möchte ich Ihnen hier darstellen: Natürlich möchte ich mit meiner Beratung Geld verdienen. Mein Ziel ist es deshalb Sie so gut als unabhängiger Experte zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung zu beraten, dass Sie das sichere Gefühl haben, einen erfahrenen Experten an Ihrer Seite … Warum ist meine Beratung kostenlos? weiterlesen
Neue Tarife: Dienstunfähigkeitsversicherungen für Lehrer bei der Bayerischen
Die Bayerische Versicherung überarbeitet derzeit Ihre Dienstunfähigkeitsversicherungen für Lehrer. Voraussichtlich werden die Beiträge für viele Schultypen günstiger. Zusätzlich soll es einen Bonus für gesundheitsbewußte Lehrerinnen und Lehrer geben. Nichtraucherstatus und ein guter BMI führen zu einem noch günstigeren Beitrag. Darüberhinaus kann für wenig Geld eine lebenslange Rente im Pflegefall ergänzend vereinbart werden. Die Bayerische Versicherung … Neue Tarife: Dienstunfähigkeitsversicherungen für Lehrer bei der Bayerischen weiterlesen
Neuer Tarif der Condor
Die Condor Versicherung hat eine neue selbständige DU-Versicherung auf den Markt gebracht. Die DU Klausel greift jedoch nur für Beamte auf Lebenszeit: Berufsunfähigkeit von Beamten (5) Berufsunfähigkeit kann von Beamten auf Lebenszeit auch durch Vorlage der Verfügung über die Entlassung oder dauernde Versetzung in den Ruhestand belegt werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass diese Verfügung … Neuer Tarif der Condor weiterlesen
Versorgungsansprüche einfach online ermitteln
Viele Lehrerinnen und Lehrer kennen nicht die genaue Höhe Ihres Ruhegehalts im Falle einer Dienstunfähigkeit. Die Anforderung über den Dienstweg erfordert meist viel Zeit und Nerven. Auf dieser Service-Seite der DBV Versicherung können Sie Ihr Ruhegehalt innerhalb weniger Minuten stressfrei selbst ermitteln: Hier geht es zur Online-Berechnung
Vorsicht Falle: Versicherungsschutz erst mit Verbeamtung auf Lebenszeit
In den Dienstunfähigkeitsklauseln von Versicherungen können sich Fallen befinden, die nur ganz schwer zu erkennen sind. Schließt eine Lehrerin oder ein Lehrer im Status Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei bestimmten Gesellschaften ab, greift die Klausel erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Keine gute Lösung. Denn gerade in der Zeit vor … Vorsicht Falle: Versicherungsschutz erst mit Verbeamtung auf Lebenszeit weiterlesen
Elternzeit und Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
Viele Lehrer/innen sind unsicher, ob bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit während der Elternzeit auch ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht. Hier die Antwort: Auch während der Elternzeit entsteht m.E. ein Anspruch, wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit und die vorgeschriebene Wartezeit von 5 Jahren ( gerechnet mit Beginn des Referendariats) gegeben sind. Sogar während einer Beurlaubung entseht nach meinen … Elternzeit und Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit weiterlesen
Finanztest und Dienstunfähigkeitsversicherungen
Die Zeitschrift Finanztest testet regelmäßig Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dabei werden auch Aussagen zur Dienstunfähigkeitsversicherungen gemacht. Die Urteile darüber sind meines Erachtens nur sehr bedingt aussagekräftig. Grund: Finanztest prüft nur ob eine Dienstunfähigkeitsklausel in den Versicherungsbedingungen grundsätzlich vorhanden ist. Es wird nicht untersucht, ob die Klauseln klar und eindeutig formuliert sind. Das ist jedoch der entscheidende Punkt für … Finanztest und Dienstunfähigkeitsversicherungen weiterlesen
Dienstunfähigkeitsversicherung ohne Verbeamtung
Es ist möglich, dass angehende LehrerInnen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit vorübergehend im Angestelltenverhältnis arbeiten. Wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz über eine Dienstunfähigkeitsversicherung aus? Die Dienstunfähigkeitsklausel greift in dieser Zeit nicht, denn es liegt kein Beamtenstatus vor. Versicherungsschutz besteht aber über die grundsätzlich immer innerhalb einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Sobald die Ernennung zum … Dienstunfähigkeitsversicherung ohne Verbeamtung weiterlesen
Teilzeitbeschäftigung und Dienstunfähigkeitsrente
Lehrer und LehrerInnen erhalten bei Dienstunfähigkeit eine Mindestversorgung von ca. 1400 Euro sobald sie die Lebzeitverbeamtung erreicht haben und 5 Dienstjahre nachweisen können. Dabei werden Teilzeitphasen für die Dienstunfähigkeitsrente voll angerechnet. Für die Altersbezüge findet dagegen keine volle Anrechnung der Teilzeitphasen statt.
Neu: Online-Terminvereinbarung
Ab sofort ist es möglich Ihren Wunschtermin zur Online-Beratung auch über den Terminkalender auf unserer Homepage online zu vereinbaren. Sie können rund um die Uhr einen für Sie passenden Beratungstermin anklicken. Ins Dialogfenster einfach Namen und Telefonnummer eingegeben und ich rufe Sie dann pünktlich zurück. https://lehrer.versicherung900.de/online-beratung
21 Prozent aller Lehrer werden wegen Dienstunfähigkeit frühpensioniert
In dieser Woche hat das Statistische Bundesamt die offizielle Lehrer-Ruhestands-Statistik vorgelegt. Demnach geht jeder fünfte verbeamtete Lehrer krank wegen Dienstunfähigkeit in Pension. Dieser Anteil liege "auf dem Niveau der übrigen Beamten bei Bund, Ländern und Gemeinden."
Maßgeschneiderte Absicherung für Beamte auf Widerruf oder Probe
Bis zur Verbeamtung auf Probe bestehen bei LehrerInnen in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wird die Lehrerin oder der Lehrer aus dem Dienst ohne Anspruch auf Ruhegehalt entlassen. Deshalb macht hier ein Versicherungskonzept Sinn, welches zu Beginn einen hohen Versicherungsschutz bietet. Mit Verbeamtung auf Lebenszeit und dem Erwerb des Mindestanspruchs von 1400 Euro bei Dienstunfähigkeit wird … Maßgeschneiderte Absicherung für Beamte auf Widerruf oder Probe weiterlesen
Neue Dienstunfähigkeitsversicherung der HUK
Die HUK hat aktuell eine neue Dienstunfähigkeitsversicherung auf den Markt gebracht. Wir haben dieses Angebot und die Bedingungen genauer untersucht. Als einziger Anbieter versichert die HUK nun LehrerInnen bis zum 67.Lebensjahr. Der Abschluss ist allerdings nur bei einem Eintrittsalter unter 46 Jahren möglich. Nach Prüfung der Dienstunfähigkeitsklausel gehört dieses Angebot unseres Erachtens allerdings nicht zu … Neue Dienstunfähigkeitsversicherung der HUK weiterlesen