Gute Nachrichten für Bayerns Beamte: Die Staatsbediensteten im Freistatt erhalten mehr Geld. Dies hat der bayerische Landtag am 21.06.17 beschlossen. In Anlehnung an die jüngste Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst werden die Bezüge in diesem Jahr um 2.0 Prozent und 2018 nochmal um 2,35 Prozent angehoben. Zudem erhalten die Beamten am 01. August eine einmalige Sonderzahlung, den Bayern-Bonus, von 500 Euro.
Kirchenbeamte
Lehrer/innen an kirchenlichen Schulen werden formell nicht als Beamte im öffentlichen Dienst sondern als Kirchenbeamte eingestuft. Hier ist es wichtig einen Anbieter zu wählen der diesen Sachverhalt auch explizit in den Versicherungsbedingungen benennt. So wie die DBV Versicherung. Hier findet sich folgende Aussage: “ Die Regelungen zur Dienstunfähigkeit gelten für Kirchenbeamte und Richter entsprechend.“