Dienstunfähigkeitsrenten aus privaten Versicherungsverträgen sind nicht steuerfrei. Die Rentenleistung wird mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Der Steuersatz bemisst sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rentenzahlung. Grundsätzlich steigt der Steuersatz mit der Laufzeit. Beispiele: Bei 10 Jahren Laufzeit der Dienstunfähgkeitsrente sind 12% zu versteuern. Bei 20 Jahren Laufzeit sind es 21% und bei 30 Jahren voraussichtlicher Laufzeit beträgt der zu versteuernde Anteil 30%.
Übrigens: Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit aus der Beamtenversorgung ist voll also zu 100% zu versteuern.