Sind Sie Beamter auf Probe oder Widerruf? Als Beamter auf Widerruf habe Sie bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen un in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. Da in der Regel bei Beamten auf Widerruf die vorgegebene fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, werden keinerlei Versorgungsleistungen gezahlt.
Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Der Anspruch ist allerdings gering. Ansonsten gilt dasselbe wie für den Beamten auf Widerruf. Das heißt Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb halten wir eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit für Beamte auf Widerruf und Probe für besonders wichtig.

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