Jahreswechsel

Wir eilen mit großen Schritten auf den Jahreswechsel zu. In den Geschäften winken schon die Nikoläuse.

Für Versicherungsabschlüsse nach 2010 erhöhen sich bei Personenversicherungen durch das neue Eintrittsalter in 2011 die Monatsbeiträge. Über die Jahre kommt hier ein stattlicher Mehrbeitrag zusammen.

Tipp: Wenn Sie noch Interesse an einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrerinnen oder Lehrer haben, ist es jetzt höchste Zeit aktiv zu werden. Sparen Sie durch einen Abschluss im alten Jahr langfristig viel Geld. Spätester Annahmetermin ist der 15.Dezember.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Referendare besonders wichtig. Bei einer Dienstunfähigkeit vor der Verbeamtung auf Lebenszeit werden Referendare aus dem Beamtenstatus ohne Anspruch auf Ruhegehalt entlassen. Erst ab der Verbeamtung auf Lebenszeit und 5 Dienstjahren entsteht ein Anspruch auf eine Mindestversorgung. Referandere stehen bei Dienstunfähigkeit ohne Einkommen da. Deshalb ist hier die Absicherung dieser Versorgungslücke besonders sinnvoll.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Gestern erreichte mich per E-Mail folgende Frage einer Lehrerin:

Wo ist eigentlich genau der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung?

Hier die Antwort:

Ein Beamter/ eine Beamtin die dienstunfähig ist, kann noch nicht berufsunfähig im Sinne der Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein und bekommt deshalb von der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistung. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung leistet immer bei Dienstunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst,wenn die Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen nachgewiesen wird. Hier ist es unerheblich, ob eine Dienstunfähigkeit besteht.

Änderungen bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel der Ergo

Ab 01.10.2010 greift die echte Dienstunfähigkeitsklausel der Ergo Versicherung nur noch bei Beamten, die jünger als 47 Jahre sind. Das heißt bei der Dienstunfähigkeit eines Beamten bzw. Beamten der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bereits 47 Jahre oder älter ist, wird die Dienstunfähigkeitsklausel nicht angewandt. Die Versicherung prüft nach den Grundlagen der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich halte das für eine massive Schwächung dieses Traifes und rate zu alternativen Angeboten. Meine Empfehlung sind hier die Dienstunfähigkeitsversicherungen der Neuen BBV ( Bayerische Beamten Versicherung) und der DBV (Deutsche Beamten Versicherung). Diese beiden Anbieter haben eine sehr kundenfreundliche Dienstunfähigkeitsklausel und haben schriftlich zugesagt, dass Sie ebenfalls auf eine medizinische Nachprüfung im Leistungsfall verzichten.