Echte Dienstunfähigkeitsklausel!?

Viele Lehrerinnen und Lehrer fragen sich, was ist eigentlich eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier ist der Wortlaut: “ Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“ Kurze, eindeutige und klare Formulierung.

Leider ist diese Klausel nur noch bei der Ergo zu haben. Dabei gibt es aber ein kleines Problem: Die Klausel gilt hier nur für Beamte die im Leistungsfall nicht älter als 46 Jahre sind. Nicht empfehlenswert!

DBV – Die Bearbeitungszeiten normalisieren sich

Die DBV hatte über längere Zeit auf Grund des hohen Antragseingangs extrem lange Bearbeitungszeiten für Neuanträge von Dienstunfähigkeitsversicherungen. Die Situation hat sich hier offensichtlich etwas entspannt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV ist für Lehrerinnen und Lehrer besonders dann interessant, wenn eine möglichst lange Laufzeit für diese wichtige Absicherung gewünscht wird. Die DBV versichert als einzige Gesellschaft Lehrinnen und Lehrer bis zum 65.Lebensjahr mit einer empfehlesnwerten Dienstunfähigkeitsklausel. Nur noch die Ergo bietet für Lehrerinnen und Lehrer diese lange Laufzeit an, beschränkt jedoch die Wirksamkeit der Dienstunfähigkeitsklausel innerhalb des Vertrags auf maximal das 45.Lebensjahr. Danach wird auf normale Berufsunfähigkeit geprüft.