Viele Lehrerinnen und Lehrer fragen sich, was ist eigentlich eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier ist der Wortlaut: “ Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“ Kurze, eindeutige und klare Formulierung.

Leider ist diese Klausel nur noch bei der Ergo zu haben. Dabei gibt es aber ein kleines Problem: Die Klausel gilt hier nur für Beamte die im Leistungsfall nicht älter als 46 Jahre sind. Nicht empfehlenswert!

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