Laufzeiten von Dienstunfähigkeitsversicherungen

Immer wieder werde ich nach der richtigen Laufzeit von Dienstunfähigkeitsversicherungen gefragt. Grundsätzlich gilt hier: Die längste Laufzeit beitet den besten Versicherungsschutz.
Viele Lehrerinnen und Lehrer denken darüber nach, die Absicherung bei Dienstunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr abzuschließen. Die Begründung dabei ist, dass ein Lehrer der dieses Alter erreicht hat inzwischen ausreichende Ansprüche auf Ruhegehalt aus der Beamtenversorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit erworben hat. In dieser Überlegung liegt jedoch ein Denkfehler: Scheidet der Lehrer bereits in den ersten Dienstjahren wegen Dienstunfähigkeit aus, wird er vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ohne Ruhegehaltsansprüche entlassen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bezahlt wie beantragt bis zum 55.Lebensjahr. Danach steht die Lehrerin oder der Lehrer ohne Einkommen da, sofern sie oder er zwischenzeitlich nicht wieder eine neue Tätigkeit aufnehmen konnte.

Voraussetzungen für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss einer Dienstunfähgkeitsversicherung ist leider nicht einfach so auf Zuruf möglich. Wichtigste Vorraussetzung ist ein normaler Gesundheitszustand bei Antragsstellung. Die Versicherungsgesellschaften prüfen an Hand der Antworten auf die Gesundheitsfragen im Antrag die Versicherbarkeit der Lehrerin oder des Lehrers. Die Bandbreite der Antragsprüfung reicht von der normalen Annahme, über Ausschlüsse oder Zuschläge bis hin zur Ablehnung. Oft empfiehlt sich vor der regulären Antragstellung einer Dienstunfähigkeitsversicherung über eine unverbindliche Voranfragen bei den verschiedenen Versicheren die Annahmebedingungen im Vorfeld abzuklären. Angebote ohne Gesundheitsfragen bzw -prüfung gibt es leider nicht. Fachleute raten deshalb möglichst frühzeitig diese wichtige Absicherung abzuschließen.  Grund: Der Gesundheitszustand ist in jungen Jahren in der Regel deutlich besser als im fortgeschrittenen Lebensalter. Wir erhalten jede Woche mindestens 2-3 Anfragen von Lehrerinnen und Lehrern, die aufgrund Ihres Gesundheitszustands nicht mehr versicherbar sind und so auf den Versicherungsschutz bei Dienstunfähigkeit verzichten müssen.