Immer wieder werde ich nach der richtigen Laufzeit von Dienstunfähigkeitsversicherungen gefragt. Grundsätzlich gilt hier: Die längste Laufzeit beitet den besten Versicherungsschutz.
Viele Lehrerinnen und Lehrer denken darüber nach, die Absicherung bei Dienstunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr abzuschließen. Die Begründung dabei ist, dass ein Lehrer der dieses Alter erreicht hat inzwischen ausreichende Ansprüche auf Ruhegehalt aus der Beamtenversorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit erworben hat. In dieser Überlegung liegt jedoch ein Denkfehler: Scheidet der Lehrer bereits in den ersten Dienstjahren wegen Dienstunfähigkeit aus, wird er vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ohne Ruhegehaltsansprüche entlassen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bezahlt wie beantragt bis zum 55.Lebensjahr. Danach steht die Lehrerin oder der Lehrer ohne Einkommen da, sofern sie oder er zwischenzeitlich nicht wieder eine neue Tätigkeit aufnehmen konnte.