Lehrer und LehrerInnen erhalten bei Dienstunfähigkeit eine Mindestversorgung von ca. 1400 Euro sobald sie die Lebzeitverbeamtung erreicht haben und 5 Dienstjahre nachweisen können.
Dabei werden Teilzeitphasen für die Dienstunfähigkeitsrente voll angerechnet. Für die Altersbezüge findet dagegen keine volle Anrechnung der Teilzeitphasen statt.

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