Es ist möglich, dass angehende LehrerInnen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit vorübergehend im Angestelltenverhältnis arbeiten. Wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz über eine Dienstunfähigkeitsversicherung aus? Die Dienstunfähigkeitsklausel greift in dieser Zeit nicht, denn es liegt kein Beamtenstatus vor. Versicherungsschutz besteht aber über die grundsätzlich immer innerhalb einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Sobald die Ernennung zum Beamten erfolgt, tritt die Dienstunfähigkeitsklausel wieder automatisch in Kraft.

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