Lehrer und LehrerInnen erhalten bei Dienstunfähigkeit eine Mindestversorgung von ca. 1400 Euro sobald sie die Lebzeitverbeamtung erreicht haben und 5 Dienstjahre nachweisen können.
Dabei werden Teilzeitphasen für die Dienstunfähigkeitsrente voll angerechnet. Für die Altersbezüge findet dagegen keine volle Anrechnung der Teilzeitphasen statt.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

sieben − 6 =