Die echte DU-Klausel

leistet bereits, wenn ich eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit allein aus medizinischen Grünenden nachweisen kann. Wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel kann der Versicherer den Leistungsauslöser nicht anzweifeln. Der Weg einen Lehrerin bzw. Lehrers zur Leistung ist somit deutlich einfacher als über einen vollständigen BU-Leistungsantrag. Denn in diesem Fall hat der Versicherer das letzte Wort- auch wenn es sich natürlich an die gesetzliche Definition halten muss, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Eine echte DU-Klausel ist daher die erste Wahl bei eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrerinnen und Lehrer.

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