Die Signal Iduna begrenzt auch bei LehrerInnen den Fragezeitraum bei Anträgen auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung auf 3 Jahre. Üblich sind 5 Jahre.
Die Signal Iduna begrenzt auch bei LehrerInnen den Fragezeitraum bei Anträgen auf eine Dienstunfähigkeitsversicherung auf 3 Jahre. Üblich sind 5 Jahre.