Viele Lehrer/innen fragen sich, ob es sinnvoll ist auch in der Elternzeit mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert zu sein. Antwort: Ja, es ist sinnvoll. Während der Elternzeit kann vom Dienstherrn die Dienstunfähigkeit ausgesprochen werden. Die Dienstunfähigkeitsklausel greift in vollem Umfang. Die Elternzeit entspricht rechtlich einer Beurlaubung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

vier × eins =