Viele Lehrer/innen sind unsicher, ob bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit während der Elternzeit auch ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht. Hier die Antwort: Auch während der Elternzeit entsteht m.E. ein Anspruch, wenn die Verbeamtung auf Lebenszeit und die vorgeschriebene Wartezeit von 5 Jahren ( gerechnet mit Beginn des Referendariats) gegeben sind.
Sogar während einer Beurlaubung entseht nach meinen Recherchen bei Dienstunfähigkeit ein Anspruch auf Ruhegehalt.