In den Dienstunfähigkeitsklauseln von Versicherungen können sich Fallen befinden, die nur ganz schwer zu erkennen sind. Schließt eine Lehrerin oder ein Lehrer im Status Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei bestimmten Gesellschaften ab, greift die Klausel erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Keine gute Lösung. Denn gerade in der Zeit vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ist wegen der noch nicht vorhandenen Beamtenversorgung die private Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

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