Beamte auf Widerruf oder Probe haben in der Regel keinen Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Hier macht unser spezielles Konzept aus zwei aufeinander abgestimmten Einzelverträgen Sinn. Auf diese Weise ist vor der Verbeamtung auf Lebenszeit eine höhere Rente bei Dienstunfähigkeit versichert, nach der Verbeamtung auf Lebenszeit reduziert sich die Rente bedarfsgerecht. Vorteile dieses Konzepts: Der/die Lehrer/in ist zu jeder Phase maßgeschneidert und günstig versichert. Mehr in unserer Online-Beratung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 × vier =