Bis zur Verbeamtung auf Probe bestehen bei LehrerInnen in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche. Im Falle einer Dienstunfähigkeit wird die Lehrerin oder der Lehrer aus dem Dienst ohne Anspruch auf Ruhegehalt entlassen.

Deshalb macht hier ein Versicherungskonzept Sinn, welches zu Beginn einen hohen Versicherungsschutz bietet. Mit Verbeamtung auf Lebenszeit und dem Erwerb des Mindestanspruchs von 1400 Euro bei Dienstunfähigkeit wird die Rentenhöhe der privaten Dienstunfähigkeitversicherung  automatisch reduziert.

Anbieter solcher spezieller Versicherungskonzepte sind die BBV ( Bayerische Beamten Versicherung) und die DBV ( Deutsche Beamten Versicherung).

Wir halten dieses Konzepte für wirklich empfehlenswert. Dadurch bezahlt die Lehrerin bzw. der Lehrer immer nur für die Absicherungshöhe, die er gerade braucht.

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