Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit.
Folglich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne weiteres eine Dienstunfähigkeitsversicherung, denn letztere ist speziell auf Beamte zugeschnitten. Es ist nicht richtig, wenn manche Gesellschaften diese beiden Versicherungen miteinander gleichsetzen wollen, denn die Versicherungsbestimmungen sind verschieden. Von solchen Beratungen und Aussagen berichten mir allerdings einige meiner Kunden.
Oft wird gesagt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ebenso gut sei wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung, typischer ist das für die HUK-Versicherung. Dabei leistet eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung bereits bei Dienstunfähigkeit und nicht erst bei Berufsunfähigkeit wie gängige Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Das ist ein kleiner aber umso gravierenderer Unterschied: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der versicherte Beamte im Zweifelsfall in Folge seiner Dienstunfähigkeit, die vom Amtsarzt bestätigt ist, entlassen oder im Vor-Ruhestand und bekommt dennoch keine Versicherungsleistungen, da diese nicht bei Dienstunfähigkeit leistet.
Doch was soll eine Gesellschaft auch sagen, wenn sie keine Dienstunfähigkeitsversicherung mit entsprechender Klausel im Programm hat.
Merke: Augen auf bei der Gesellschafts- und Versicherungswahl.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Gestern erreichte mich per E-Mail folgende Frage einer Lehrerin:

Wo ist eigentlich genau der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung?

Hier die Antwort:

Ein Beamter/ eine Beamtin die dienstunfähig ist, kann noch nicht berufsunfähig im Sinne der Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein und bekommt deshalb von der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistung. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung leistet immer bei Dienstunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst,wenn die Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen nachgewiesen wird. Hier ist es unerheblich, ob eine Dienstunfähigkeit besteht.