Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist vor allem vor der Verbeamtung auf Lebenszeit wichtig

LehrerInnen erwerben erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit einen Anspruch auf Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit. Zusätzlich zur Verbeamtung auf Lebenszeit müssen 5 Dienstjahre abgeleistet sein, um das Ruhegehalt zu bekommen. Tritt Dienstunfähigkeit ein und diese beiden Vorraussetzung sind nicht erfüllt, wird der Lehrer oder die Lehrerin aus dem Dienst ohne Versorgungsansprüche entlassen. Gut wenn dann eine Dienstunfähigkeitsversicherung für finanziellen Ausgleich sorgt.

Die BBV bietet einen besonders günstigen Tarif für Gymnasiallehrer

Die Neue BBV (Neue Bayerische Beamten Versicherung) bietet einen besonders günstigen Tarif für Gymnasiallehrer und Gymnasiallehrerinnen. Dieser Sondertarif bietet eine um ca. 30% Beitragsersparnis im Vergleich zum Standardtarif für Lehrer. Das Angebot der Neuen BBV besitzt eine klare und eindeutige Dienstunfähigkeitsklausel. Die Neue BBV zählt zu den Qualitätsanbietern für Dienstunfähigkeitsversicherungen.

Laufzeiten von Dienstunfähigkeitsversicherungen

Immer wieder werde ich nach der richtigen Laufzeit von Dienstunfähigkeitsversicherungen gefragt. Grundsätzlich gilt hier: Die längste Laufzeit beitet den besten Versicherungsschutz.
Viele Lehrerinnen und Lehrer denken darüber nach, die Absicherung bei Dienstunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr abzuschließen. Die Begründung dabei ist, dass ein Lehrer der dieses Alter erreicht hat inzwischen ausreichende Ansprüche auf Ruhegehalt aus der Beamtenversorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit erworben hat. In dieser Überlegung liegt jedoch ein Denkfehler: Scheidet der Lehrer bereits in den ersten Dienstjahren wegen Dienstunfähigkeit aus, wird er vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ohne Ruhegehaltsansprüche entlassen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bezahlt wie beantragt bis zum 55.Lebensjahr. Danach steht die Lehrerin oder der Lehrer ohne Einkommen da, sofern sie oder er zwischenzeitlich nicht wieder eine neue Tätigkeit aufnehmen konnte.

DBV – Die Bearbeitungszeiten normalisieren sich

Die DBV hatte über längere Zeit auf Grund des hohen Antragseingangs extrem lange Bearbeitungszeiten für Neuanträge von Dienstunfähigkeitsversicherungen. Die Situation hat sich hier offensichtlich etwas entspannt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV ist für Lehrerinnen und Lehrer besonders dann interessant, wenn eine möglichst lange Laufzeit für diese wichtige Absicherung gewünscht wird. Die DBV versichert als einzige Gesellschaft Lehrinnen und Lehrer bis zum 65.Lebensjahr mit einer empfehlesnwerten Dienstunfähigkeitsklausel. Nur noch die Ergo bietet für Lehrerinnen und Lehrer diese lange Laufzeit an, beschränkt jedoch die Wirksamkeit der Dienstunfähigkeitsklausel innerhalb des Vertrags auf maximal das 45.Lebensjahr. Danach wird auf normale Berufsunfähigkeit geprüft.