Sie sind Lehrerin oder Lehrer und wollen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit versichern?
Sie fragen sich, was ist bei der Tarifauswahl besonders wichtig?
Sie wollen sich zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung umfassend online informieren bzw. beraten lassen?
Dann sind Sie hier genau richtig. 🙂
Tipp: Sehen Sie sich zunächst die FAQ s an.
„Ich war anfangs etwas skeptisch bezüglich der „Online-Beratung“. Dies war jedoch völlig unnötig: Die Beratung ist zielgenau, sehr kompetent und nach etwa 30 Minuten hat man sehr gute Vergleichsangebote vorliegen. Diese Art sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu suchen ist absolut empfehlenswert!!!“
Marcus Kopp, Gymnasiallehrer
„Die Online-Beratung ist sehr ausführlich, nachvollziehbar und beantwortet viele Fragen. Man fühlt sich gut aufgehoben und man wird nicht durch eine Informationsflut überfordert.Auch spezielle Fragen werden gut beantwortet. Rundum eine sehr hilfreiche und sympathische Beratung.“
Katharina Pela, Lehramtsanwärterin
„Mir hat die Beratung sehr gut gefallen. Alle Fragen wurden verständlich und umfassend beantwortet. Ich hätte nie gedacht, dass eine Online-Beratung so gut funktionieren kann.“
Christiane H., Studienrätin
„Lieber Herr Großhauser, vielen Dank für die schnelle und umfassende Beratung. Hervorragend fand ich den „Mix“ aus Infos zu verschiedenen Fakten und das Eingehen auf sowie die Zeit für spezielle Anliegen. Möglich wurde dies auch durch die Vorabinformation im Internet, die sie eingestellt haben. Nochmals herzlichen Dank!“
E. G., Grundschullehrerin
Die Auswahl der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung ist speziell für Lehrerinnen und Lehrer eine wichtige Entscheidung.
Diese Seite wurde ins Leben gerufen, um Lehrerinnen und Lehrern für die Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung verlässliche Informationen zu liefern. Verschiedene Beratungsmöglichkeiten über E-Mail, Telefon und Online-Direktschaltung runden das Angebot ab.
Als Versicherungsmakler haben wir Zugang zu allen Versicherungen. Sie können hier auf Ihren Wunsch auch alle Versicherungstarife mit Dienstunfähigkeitsklausel bequem per Post oder E-Mail abschließen.
Nutzen Sie bei der Auswahl des passenden Versicherungstarifs unsere langjährige Erfahrung. Wir helfen Ihnen dabei, bei den Angeboten von Dienstunfähigkeitsversicherungen zuverlässig die Spreu vom Weizen zu trennen.
Welche Fragen sollten Sie unbedingt klären?
- Wo finden Sie verlässliche Informationen zum Thema Dienstunfähigkeitsschutz?
- Welche konkreten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
- Welche Gesichtspunkte sind außerdem zu beachten und machen weitere Informationen notwendig?
- Welche Experten im Bereich Dienstunfähigkeitsversicherungen können Lehrerinnen und Lehrern bei der Entscheidungsfindung unterstützen?
Achten Sie auf das Kleingedruckte
Sinnvoll ist es, dass Sie als Lehrerin oder Lehrer auf ein Bedingungewerk setzen, das Ihnen eine Versicherungsdauer möglichst bis zum 65.Lebensjahr bietet und eine Dienstunfähigkeitsklausel in Anlehnung an das Beamtenrecht besitzt.
Die Dienstunfähigkeitsklausel sollte klar und eindeutig definiert sein. Andernfalls wird die Gesellschaft versuchen im Leistungsfall sich schadlos zu halten und Ihnen die Versicherungsleistung verweigern.
Entscheidend im Vergleich zu einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist jedoch, das die BU erst ab 50% Berufsunfähigkeit leistet. Die Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel lehnt sich ohne Einschränkungen an das Beamtenrecht an und leistet automatisch sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.
Eine vollständige Beamtenklausel bietet darüber hinaus bereits Lehrerinnen und Lehrern auf Probe oder Widerruf den vollen Versicherungsschutz. Eine dauerhafte Beamtenklausel befristet ferner auch nicht die Leistung bei Dienstunfähigkeit zeitlich und setzt die eigentlich guten Versicherungsbedingungen wieder in den Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherung, was zu einer ausführlichen Prüfung der gesundheitlichen Ursachen für die Dienstunfähigkeit führt und die Mindestgrenze von 50% für den Anspruch der Versicherungsleistungen plötzlich wieder gilt.
Laut Beamtenrecht wird Begriff der Berufsunfähigkeit durch den Begriff Dienstunfähigkeit (§42 (1) BBG) ersetzt:
„Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd dienstunfähig ist. Als Dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird“.
Die Dienstunfähigkeit wird ausschließlich durch den Dienstherrn festgelegt. Es ist allein seine Entscheidung, einen Beamten in den Ruhestand zu versetzen, wenn dessen körperliche oder geistige Kräfte nachlassen. Er kann einen Beamten auch in den Ruhestand versetzen, wenn die Minderung der Arbeitskraft weniger als 50% beträgt.
In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz durch normale Berufsunfähigkeitsversicherungen. Bei einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung besteht voller Versicheurngsschutz. Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt, Beamte auf Widerruf oder Probe werden im Fall einer Dienstunfähigkeit entlassen und über die BfA nachversichert. Hier besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt (diese Regelung gilt auch für Referendare).
Die Kürzungen der staatlichen Ruhestandsvorsorge bei Dienstunfähigkeit betreffen somit ebenfalls den Bereich der Lehrerinnen und Lehrer.
Informieren Sie sich rechtzeitig
Grundsätzlich wird von allen Versicherungen unter dem Begriff der Berufsunfähigkeitsversicherung ein entsprechender Schutz angeboten. Aufgrund der großen Vielfalt der Angebote sowie der hohen Bedeutung von Berufsunfähigkeitsversicherungen werde für diesen Bereich von Ratingagenturen, Stiftung Warentest und Öko Test Bewertungen, Test und Vergleiche vorgenommen. Diese Untersuchungen stellen in der Regel nur fest, ob das Angebot eine Dienstunfähigkeitsklausel vorsieht.
Die Qualität und die genaue Definition der Beamtenklausel wird hier meist nicht bewertet. Lassen Sie sich deshalb durch diese Ratings nicht auf die falsche Fährte bringen. Die meisten BU-Ratings sind ausschließlich für Nichtbeamte gemacht.
Was tun?
Lassen Sie sich von Experten beraten.
Wir sind unabhängige Versicherungsmakler, die sich seit über 10 Jahren mit dem Thema Dienstunfähigkeitsversicherung befassen. Wir kennen alle Versicherungsangebote, die am besten auf die Bedürfnisse von Lehrerinnen und Lehrern abgestimmt sind und dadurch die notwendige Absicherung bei Dienstunfähigkeit durch ein qualitativ hochwertiges Bedingungswerk sicher stellen.
Nutzen Sie unsere moderne Online-Beratung.
Dienstunfähigkeit und Lehramt
Dienstunfähigkeit ist eine latente Gefahr, von der sich zunächst kaum eine Lehrerin oder Lehrer bedroht fühlt. In Wirklichkeit betrifft es aber mehr Lehrerinnen und Lehrer als allgemein angenommen wird und es passiert oft schneller als man erwartet.
Viele Menschen verbinden mit einer Dienstunfähigkeit als Ursache fast ausschließlich Unfälle. Die Statistik zeigt jedoch, dass lediglich ein geringer Prozentsatz aller Dienstunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen ist. Immer öfter führen psychische Belastungen – gerade bei Lehreinnen und Lehrern – zu Dienstunfähigkeit.
Die Folgen einer Dienstunfähigkeit sind oft tragisch und meist immer auch finanziell erheblich. Vorgezogener Ruhestand, Versorgungsansprüche, Hinzuverdienstgrenzen können so für eine Lehrerin oder einen Lehrer bittere Realität werden.
Wie Versicherungen helfen (oder auch nicht!)
Ein guter Teil der Versicherungen ermöglicht an sich nicht mehr den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel oder echten Beamtenklausel.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eben nicht zu vergleichen mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel. Hier sind außerdem viele Feinheiten in der Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel zu beachten. Viele Anbieter schaffen sich auf diese Weise die Möglichkeit, sich bei Dienstunfähigkeit des Versicherungsnehmers schadlos zu halten.