Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit.
Folglich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne weiteres eine Dienstunfähigkeitsversicherung, denn letztere ist speziell auf Beamte zugeschnitten. Es ist nicht richtig, wenn manche Gesellschaften diese beiden Versicherungen miteinander gleichsetzen wollen, denn die Versicherungsbestimmungen sind verschieden. Von solchen Beratungen und Aussagen berichten mir allerdings einige meiner Kunden.
Oft wird gesagt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ebenso gut sei wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung, typischer ist das für die HUK-Versicherung. Dabei leistet eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung bereits bei Dienstunfähigkeit und nicht erst bei Berufsunfähigkeit wie gängige Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Das ist ein kleiner aber umso gravierenderer Unterschied: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der versicherte Beamte im Zweifelsfall in Folge seiner Dienstunfähigkeit, die vom Amtsarzt bestätigt ist, entlassen oder im Vor-Ruhestand und bekommt dennoch keine Versicherungsleistungen, da diese nicht bei Dienstunfähigkeit leistet.
Doch was soll eine Gesellschaft auch sagen, wenn sie keine Dienstunfähigkeitsversicherung mit entsprechender Klausel im Programm hat.
Merke: Augen auf bei der Gesellschafts- und Versicherungswahl.

Ruhegehaltsanspruch bei Dienstunfähigkeit

Wird eine Lehrerin oder ein Lehrer dienstunfähig, besteht unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt. Anspruch auf Ruhegehalt besteht, wenn der Beamte bereits Beamter auf Lebenszeit ist und bereits 5 Dienstjahre abgeleistet hat. Die Mindestversorgung beträgt in diesem Fall ca. 1400 Euro. Beamte auf Probe oder Widerruf haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt und werden bei Dienstunfähigkeit einfach entlassen.
Für Beamte auf Lebenszeit die jünger als 40 Jahre alt sind gilt folgende Faustformel: Das Ruhegehalt beträgt ca. 50 % des Einkommens vor der Dienstunfähigkeit. Für ältere Beamte bieten wir eine genaue Berechnung der Ruhegehaltsansprüche an.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel!?

Viele Lehrerinnen und Lehrer fragen sich, was ist eigentlich eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier ist der Wortlaut: “ Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“ Kurze, eindeutige und klare Formulierung.

Leider ist diese Klausel nur noch bei der Ergo zu haben. Dabei gibt es aber ein kleines Problem: Die Klausel gilt hier nur für Beamte die im Leistungsfall nicht älter als 46 Jahre sind. Nicht empfehlenswert!

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Referendare besonders wichtig. Bei einer Dienstunfähigkeit vor der Verbeamtung auf Lebenszeit werden Referendare aus dem Beamtenstatus ohne Anspruch auf Ruhegehalt entlassen. Erst ab der Verbeamtung auf Lebenszeit und 5 Dienstjahren entsteht ein Anspruch auf eine Mindestversorgung. Referandere stehen bei Dienstunfähigkeit ohne Einkommen da. Deshalb ist hier die Absicherung dieser Versorgungslücke besonders sinnvoll.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Gestern erreichte mich per E-Mail folgende Frage einer Lehrerin:

Wo ist eigentlich genau der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung?

Hier die Antwort:

Ein Beamter/ eine Beamtin die dienstunfähig ist, kann noch nicht berufsunfähig im Sinne der Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein und bekommt deshalb von der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistung. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung leistet immer bei Dienstunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst,wenn die Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen nachgewiesen wird. Hier ist es unerheblich, ob eine Dienstunfähigkeit besteht.

Die Ergo ändert ihre Dienstunfähigkeitsklausel zum 01.10.2010

Die Ergo ändert ihre Dienstunfähgkeitsklausel zum 01.10.2010. Mit der Einführung des neuen Tarifs wird nur noch bis zum 46.Lebensjahr bei Dienstunfähigkeit geleistet. Unseres Erachtens ist dieser Tarif dann nicht mehr für Lehrerinnen und Lehrer zu empfehlen. Es gibt aber noch eine Übergangszeit für den alten Tarif mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel ohne Altersgrenze. Die genauen Fristen für die letztmalige Beantragung des alten Tarifs werden von der Ergo in Kürze bekanntgegeben.