Wird eine Lehrerin oder ein Lehrer dienstunfähig, besteht unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt. Anspruch auf Ruhegehalt besteht, wenn der Beamte bereits Beamter auf Lebenszeit ist und bereits 5 Dienstjahre abgeleistet hat. Die Mindestversorgung beträgt in diesem Fall ca. 1400 Euro. Beamte auf Probe oder Widerruf haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt und werden bei Dienstunfähigkeit einfach entlassen.
Für Beamte auf Lebenszeit die jünger als 40 Jahre alt sind gilt folgende Faustformel: Das Ruhegehalt beträgt ca. 50 % des Einkommens vor der Dienstunfähigkeit. Für ältere Beamte bieten wir eine genaue Berechnung der Ruhegehaltsansprüche an.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

6 + 3 =