Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit

Berufsunfähigkeit ist nicht gleich Dienstunfähigkeit.
Folglich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne weiteres eine Dienstunfähigkeitsversicherung, denn letztere ist speziell auf Beamte zugeschnitten. Es ist nicht richtig, wenn manche Gesellschaften diese beiden Versicherungen miteinander gleichsetzen wollen, denn die Versicherungsbestimmungen sind verschieden. Von solchen Beratungen und Aussagen berichten mir allerdings einige meiner Kunden.
Oft wird gesagt, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ebenso gut sei wie eine Dienstunfähigkeitsversicherung, typischer ist das für die HUK-Versicherung. Dabei leistet eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung bereits bei Dienstunfähigkeit und nicht erst bei Berufsunfähigkeit wie gängige Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Das ist ein kleiner aber umso gravierenderer Unterschied: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der versicherte Beamte im Zweifelsfall in Folge seiner Dienstunfähigkeit, die vom Amtsarzt bestätigt ist, entlassen oder im Vor-Ruhestand und bekommt dennoch keine Versicherungsleistungen, da diese nicht bei Dienstunfähigkeit leistet.
Doch was soll eine Gesellschaft auch sagen, wenn sie keine Dienstunfähigkeitsversicherung mit entsprechender Klausel im Programm hat.
Merke: Augen auf bei der Gesellschafts- und Versicherungswahl.

Sind Dienstunfähigkeitsrenten steuerfrei?

Dienstunfähigkeitsrenten aus privaten Versicherungsverträgen sind nicht steuerfrei. Die Rentenleistung wird mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Der Steuersatz bemisst sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rentenzahlung. Grundsätzlich steigt der Steuersatz mit der Laufzeit. Beispiele: Bei 10 Jahren Laufzeit der Dienstunfähgkeitsrente sind 12% zu versteuern. Bei 20 Jahren Laufzeit sind es 21% und bei 30 Jahren voraussichtlicher Laufzeit beträgt der zu versteuernde Anteil 30%.
Übrigens: Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit aus der Beamtenversorgung ist voll also zu 100% zu versteuern.

Anpassungsmöglichkeiten bei Dienstunfähigkeitsversicherungen

Manchmal ist es sinnvoll, dass Dienstunfähigkeitsversicherungen im Laufe der Zeit auch angepasst werden. Eine Reduzierung ist grundsätzlich jederzeit ohne Probleme möglich. Ebenso die Kündigung. Für eine Erhöhung bieten verschiedene Anbieter sogenannte Nachversicherungsgarantien. Im Rahmen dieser Garanntien kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsfragen erhöht werden, wenn bestimmte Ereignisse eingetreten sind. Beispiele sind Heirat, Kinder, Immobilienerwerb. Eine Erhöhung der Dienstunfähigkeitsrente ohne Ereignisse ist aber auch über eine erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Wichtigster Punkt bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Immer wieder werde ich gefragt, was denn der wichtigste Punkt bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist.
Die Antwort darauf ist immer die gleiche:

1. Die Dienstunfähigkeitsklausel
2. Die Dienstunfähigkeitsklausel
3. Die Dienstunfähigkeitsklausel

Das klingt zwar ein wenig überspitzt, trifft den Sachverhalt aber genau ins Schwarze.
In dieser Klausel definieren die Versicherungen, wann der Lehrer oder die Lehrerin die Versicherungsleistung erhält. Von Vorteil sind hier klare und eindeutige Definitionen. Gibt es Lücken in der Definition, wird die Versicherung diese Lücke garantiert nutzen, um Leistungsansprüche abzuwehren.

Mit einer klaren und eindeutigen Definition sind LehrerInnen auf der sicheren Seite.
Mit Hilfe unserer Online Beratung zeigen wir unseren Kunden auf was genau zu achten ist.

Ruhegehaltsanspruch bei Dienstunfähigkeit

Wird eine Lehrerin oder ein Lehrer dienstunfähig, besteht unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Ruhegehalt. Anspruch auf Ruhegehalt besteht, wenn der Beamte bereits Beamter auf Lebenszeit ist und bereits 5 Dienstjahre abgeleistet hat. Die Mindestversorgung beträgt in diesem Fall ca. 1400 Euro. Beamte auf Probe oder Widerruf haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt und werden bei Dienstunfähigkeit einfach entlassen.
Für Beamte auf Lebenszeit die jünger als 40 Jahre alt sind gilt folgende Faustformel: Das Ruhegehalt beträgt ca. 50 % des Einkommens vor der Dienstunfähigkeit. Für ältere Beamte bieten wir eine genaue Berechnung der Ruhegehaltsansprüche an.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist vor allem vor der Verbeamtung auf Lebenszeit wichtig

LehrerInnen erwerben erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit einen Anspruch auf Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit. Zusätzlich zur Verbeamtung auf Lebenszeit müssen 5 Dienstjahre abgeleistet sein, um das Ruhegehalt zu bekommen. Tritt Dienstunfähigkeit ein und diese beiden Vorraussetzung sind nicht erfüllt, wird der Lehrer oder die Lehrerin aus dem Dienst ohne Versorgungsansprüche entlassen. Gut wenn dann eine Dienstunfähigkeitsversicherung für finanziellen Ausgleich sorgt.

Maßgeschneidertes Angebot für Lehramtsstudenten

Die DBV hat für Lehramtsstudenten ein besonderes Angebot. Lehramtsstudenten können sich bei der DBV bereits im Studium versichern. Der Vorteil ist, dass der Berufsunfähigkeitsschutz im Studium – ohne dass der Versicherte etwas veranlassen muss – sich automatisch in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umwandelt, sobald der Student Beamter auf Widerruf wird. Egal, wie sich der Gesundheitszustand ändert, er ist auf jeden Fall richtig abgesichert, da keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich wird.

Die BBV bietet einen besonders günstigen Tarif für Gymnasiallehrer

Die Neue BBV (Neue Bayerische Beamten Versicherung) bietet einen besonders günstigen Tarif für Gymnasiallehrer und Gymnasiallehrerinnen. Dieser Sondertarif bietet eine um ca. 30% Beitragsersparnis im Vergleich zum Standardtarif für Lehrer. Das Angebot der Neuen BBV besitzt eine klare und eindeutige Dienstunfähigkeitsklausel. Die Neue BBV zählt zu den Qualitätsanbietern für Dienstunfähigkeitsversicherungen.

Lehrerverband kritisiert höhere Diäten für Abgeordnete

Die geplanten Diätenerhöhung der bayerischen Landtagsabgeordneten um 233 Euro zum 01.Juli ist für den Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband „nicht nachvollziehbar“, wenn gleichzeitig andere Berufsgruppen finanzielle Einschnitte zu verkraften haben. Lehrer und Eltern seien über die Einsparungen im Bildungsbereich verärgert. Tausende gut ausgebildete Lehrkräfte stünden auf der Straße, während gleichzeitig Unterricht ausfalle, kritisierte der Präsident Klaus Wenzel. (dapd)

Laufzeiten von Dienstunfähigkeitsversicherungen

Immer wieder werde ich nach der richtigen Laufzeit von Dienstunfähigkeitsversicherungen gefragt. Grundsätzlich gilt hier: Die längste Laufzeit beitet den besten Versicherungsschutz.
Viele Lehrerinnen und Lehrer denken darüber nach, die Absicherung bei Dienstunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr abzuschließen. Die Begründung dabei ist, dass ein Lehrer der dieses Alter erreicht hat inzwischen ausreichende Ansprüche auf Ruhegehalt aus der Beamtenversorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit erworben hat. In dieser Überlegung liegt jedoch ein Denkfehler: Scheidet der Lehrer bereits in den ersten Dienstjahren wegen Dienstunfähigkeit aus, wird er vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ohne Ruhegehaltsansprüche entlassen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung bezahlt wie beantragt bis zum 55.Lebensjahr. Danach steht die Lehrerin oder der Lehrer ohne Einkommen da, sofern sie oder er zwischenzeitlich nicht wieder eine neue Tätigkeit aufnehmen konnte.

Voraussetzungen für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Der Abschluss einer Dienstunfähgkeitsversicherung ist leider nicht einfach so auf Zuruf möglich. Wichtigste Vorraussetzung ist ein normaler Gesundheitszustand bei Antragsstellung. Die Versicherungsgesellschaften prüfen an Hand der Antworten auf die Gesundheitsfragen im Antrag die Versicherbarkeit der Lehrerin oder des Lehrers. Die Bandbreite der Antragsprüfung reicht von der normalen Annahme, über Ausschlüsse oder Zuschläge bis hin zur Ablehnung. Oft empfiehlt sich vor der regulären Antragstellung einer Dienstunfähigkeitsversicherung über eine unverbindliche Voranfragen bei den verschiedenen Versicheren die Annahmebedingungen im Vorfeld abzuklären. Angebote ohne Gesundheitsfragen bzw -prüfung gibt es leider nicht. Fachleute raten deshalb möglichst frühzeitig diese wichtige Absicherung abzuschließen.  Grund: Der Gesundheitszustand ist in jungen Jahren in der Regel deutlich besser als im fortgeschrittenen Lebensalter. Wir erhalten jede Woche mindestens 2-3 Anfragen von Lehrerinnen und Lehrern, die aufgrund Ihres Gesundheitszustands nicht mehr versicherbar sind und so auf den Versicherungsschutz bei Dienstunfähigkeit verzichten müssen.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel!?

Viele Lehrerinnen und Lehrer fragen sich, was ist eigentlich eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier ist der Wortlaut: “ Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“ Kurze, eindeutige und klare Formulierung.

Leider ist diese Klausel nur noch bei der Ergo zu haben. Dabei gibt es aber ein kleines Problem: Die Klausel gilt hier nur für Beamte die im Leistungsfall nicht älter als 46 Jahre sind. Nicht empfehlenswert!

DBV – Die Bearbeitungszeiten normalisieren sich

Die DBV hatte über längere Zeit auf Grund des hohen Antragseingangs extrem lange Bearbeitungszeiten für Neuanträge von Dienstunfähigkeitsversicherungen. Die Situation hat sich hier offensichtlich etwas entspannt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV ist für Lehrerinnen und Lehrer besonders dann interessant, wenn eine möglichst lange Laufzeit für diese wichtige Absicherung gewünscht wird. Die DBV versichert als einzige Gesellschaft Lehrinnen und Lehrer bis zum 65.Lebensjahr mit einer empfehlesnwerten Dienstunfähigkeitsklausel. Nur noch die Ergo bietet für Lehrerinnen und Lehrer diese lange Laufzeit an, beschränkt jedoch die Wirksamkeit der Dienstunfähigkeitsklausel innerhalb des Vertrags auf maximal das 45.Lebensjahr. Danach wird auf normale Berufsunfähigkeit geprüft.

Jahreswechsel

Wir eilen mit großen Schritten auf den Jahreswechsel zu. In den Geschäften winken schon die Nikoläuse.

Für Versicherungsabschlüsse nach 2010 erhöhen sich bei Personenversicherungen durch das neue Eintrittsalter in 2011 die Monatsbeiträge. Über die Jahre kommt hier ein stattlicher Mehrbeitrag zusammen.

Tipp: Wenn Sie noch Interesse an einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrerinnen oder Lehrer haben, ist es jetzt höchste Zeit aktiv zu werden. Sparen Sie durch einen Abschluss im alten Jahr langfristig viel Geld. Spätester Annahmetermin ist der 15.Dezember.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Referendare besonders wichtig. Bei einer Dienstunfähigkeit vor der Verbeamtung auf Lebenszeit werden Referendare aus dem Beamtenstatus ohne Anspruch auf Ruhegehalt entlassen. Erst ab der Verbeamtung auf Lebenszeit und 5 Dienstjahren entsteht ein Anspruch auf eine Mindestversorgung. Referandere stehen bei Dienstunfähigkeit ohne Einkommen da. Deshalb ist hier die Absicherung dieser Versorgungslücke besonders sinnvoll.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit

Gestern erreichte mich per E-Mail folgende Frage einer Lehrerin:

Wo ist eigentlich genau der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Dienstunfähigkeitsversicherung?

Hier die Antwort:

Ein Beamter/ eine Beamtin die dienstunfähig ist, kann noch nicht berufsunfähig im Sinne der Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein und bekommt deshalb von der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistung. Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung leistet immer bei Dienstunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst,wenn die Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen nachgewiesen wird. Hier ist es unerheblich, ob eine Dienstunfähigkeit besteht.

Änderungen bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel der Ergo

Ab 01.10.2010 greift die echte Dienstunfähigkeitsklausel der Ergo Versicherung nur noch bei Beamten, die jünger als 47 Jahre sind. Das heißt bei der Dienstunfähigkeit eines Beamten bzw. Beamten der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bereits 47 Jahre oder älter ist, wird die Dienstunfähigkeitsklausel nicht angewandt. Die Versicherung prüft nach den Grundlagen der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich halte das für eine massive Schwächung dieses Traifes und rate zu alternativen Angeboten. Meine Empfehlung sind hier die Dienstunfähigkeitsversicherungen der Neuen BBV ( Bayerische Beamten Versicherung) und der DBV (Deutsche Beamten Versicherung). Diese beiden Anbieter haben eine sehr kundenfreundliche Dienstunfähigkeitsklausel und haben schriftlich zugesagt, dass Sie ebenfalls auf eine medizinische Nachprüfung im Leistungsfall verzichten.

Annahmefrist für Ergo DU endet morgen

Am Freitag den 29.10.10 endet endgültig die Annahmefrist für die echte Dienstunfähigkeitsklausel ohne Altersbeschränkung bei der Ergo Versicherung. Danach greift die echte Dienstunfähigkeitsklausel nur noch bei Personen, die nicht älter als 45 Jahre sind. Wir empfehlen deshalb ab sofort auf andere Anbieter  ohne Altersberschränkung auszuweichen.

Die Ergo ändert ihre Dienstunfähigkeitsklausel zum 01.10.2010

Die Ergo ändert ihre Dienstunfähgkeitsklausel zum 01.10.2010. Mit der Einführung des neuen Tarifs wird nur noch bis zum 46.Lebensjahr bei Dienstunfähigkeit geleistet. Unseres Erachtens ist dieser Tarif dann nicht mehr für Lehrerinnen und Lehrer zu empfehlen. Es gibt aber noch eine Übergangszeit für den alten Tarif mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel ohne Altersgrenze. Die genauen Fristen für die letztmalige Beantragung des alten Tarifs werden von der Ergo in Kürze bekanntgegeben.